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Recht, Tipps

Arbeiterkammer greift in drei neuen Klagen nun auch Julius Meinl den Fünften persönlich an

Wien. Neuigkeiten bei der Klagewelle der Arbeiterkammer (AK) gegen die Meinl Bank: die Arbeiterkammer hat drei neue Klagen wegen Irreführung der Anleger gegen die Meinl Bank eingereicht, davon eine gegen Julius Meinl den Fünften persönlich.

Die AK wirft ihm vor, das Image seines Familiennamens dazu verwendet zu haben gegenüber Anlegern, die vom Finanzmarkt nichts verstehen, die Risiken der Veranlagung zu bagatellisieren.

Vertrauen zum Namen „Meinl“ sei ausgenützt worden

„Meinl hat es geschafft, Schichten anzusprechen, die nie auch nur in die Nähe von Börse und Aktien gekommen wären“, meint AK-Anwalt Gerald Ganzger. Es seien Anlagen so verkauft worden als wären sie so sicher wie Sparbücher, heißt es seitens der AK.

Die Meinl Bank hat sich im Gegenzug ebenso für eine Klage gegen die Vorwürfe der AK entschieden: Peter Weinzierl, Vorstand der Meinl Bank, nennt in einer Presseaussendung die Anschuldigungen der AK „Missbrauch von staatlicher Authorität um einer gesunden Bank zu schaden“.

Die AK hat seit 2008 bereits zehn Klagen wegen Unterlassung der Aufklärungspflicht gegen unabhängige Finanzdienstleister und eine Klage wegen Irreführung der Anleger gegen die Meinl Bank selbst eingereicht. Der durchschnittliche beklagte Schaden pro Anleger liegt bei 16.000 Euro. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Link Arbeiterkammer

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