Wien. Rechtsanwälte-Präsident Gerhard Benn-Ibler warnt: Die geplante Vorratsdatenspeicherung bedrohe die besonders geschützte Kommunikation von Vertrauensberufen wie Anwälten, aber auch Journalisten und Institutionen wie Aidshilfe oder „Aktion Leben“.
Schon allein der Nachweis einer Kontaktaufnahme berge Gefahr.
Die rechtsanwaltliche Kommunikation ist bislang zu Recht in besonderer Weise geschützt, erinnert der Östereichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) in seiner Stellungnahme. Ein Rechtsanwalt darf derzeit nur dann überwacht werden, wenn er selbst der Tat, derentwegen die konkrete Überwachung erfolgen soll, „dringend verdächtig“ ist.
Die Tatsache, dass durch den vorliegenden Entwurf auch die Anschlüsse von Rechtsanwälten ohne das Vorliegen eines entsprechenden Verdachts überwacht werden, bedeute das (partielle) Ende des besonderen Schutzes der rechtsanwaltlichen Kommunikation. „Dies ist ein nicht tolerierbarer Eingriff des Staates in das dem Bürger zustehende Verschwiegenheitsrecht seines Rechtsanwaltes“, stellt Benn-Ibler klar.
Verbindungsaufnahme zeigt Zweck
Das Argument, wonach der Inhalt der Kommunikation nicht erfasst wird, „greift hier völlig ins Leere.“ Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit einer Rechtsanwaltskanzlei könne naturgemäß auf den Inhalt, nämlich in der Regel eine rechtsanwaltliche Konsultation, rückgeschlossen werden, so Benn-Ibler.
Gleiches gelte selbstverständlich auch für andere bisher besonders geschützte Berufe wie Journalisten, aber auch für Service- und Beratungsangebote, wie etwa ein Anruf bei der „Aidshilfe“, der „Aktion Leben“ oder etwa bei „Rat auf Draht“. Solche Telefonate werden in aller Regel eine entsprechende Beratung oder Hilfestellung zum Inhalt haben, so die Rechtsanwälte.
Link: ÖRAK