Wien. Der VKI hat eine Verbandsklage gegen die Elektromarktkette Hartlauer bezüglich deren Garantiebedingungen gewonnen. Vertreten wurden die Kläger vom Wiener Anwalt Stefan Langer von Kosesnik-Wehrle & Langer.
Inhalt der vom VKI eingereichten Klage waren zwei in ihren Augen irreführenden Formulierungen in den Garantiebedingungen, die Hartlauer österreichweit anwendet.
Hartlauer hatte in dieser Causa bereits in vier anderen Punkten eine Unterlassungserklärung abgegeben, nun wurden die letzen zwei Vorwürfe vor einem Richter geklärt.
Auf der einen Seite hat der VKI eine irreführende Formulierung entdeckt indem Hartlauer lediglich Hersteller und Kunden für etwaige Garantiekosten verantwortlich macht. Dies sei laut Gericht rechtswidrig, da auch Hartlauer als Händler eine gewisse Gewährleistungspflicht habe.
Der zweite Punkt war die Anschuldigung, dass Bedingungen in das Vertragsverhältnis mit einbezogen würden, die nicht schriftlich aufgeführt und somit dem Kunden nicht bekannt seien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Hartlauer hat Berufung eingelegt.
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