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Recht, Tipps

Präsident des Gemeindebunds warnt: Welle von Klagen gegen Bürgermeister wird zum Problem

Helmut Mödlhammer, Gemeinden-Präsident

Wien. In Österreich wird es mehr und mehr zur „Mode“ Zivilklagen persönlich gegen Bürgermeister zu richten, warnt Helmut Mödlhammer, Präsident des Gemeindebundes. Denn ein Gemeindeoberhaupt kann speziell für Unfälle im Zusammenhang mit seiner Funktion als Baubehörde und bei der Veranstaltungsgenehmigung persönlich haftbar gemacht werden.

Allein in der jüngsten Vergangenheit gab es zwei Fälle, bei denen es sogar zu Strafverfahren gegen Bürgermeister kam. Beide Verfahren wurden erst in zweiter Instanz abgewiesen. Mödlhammer nennt die Klagsflut „einen gefährlichen Trend“, dem man entgegentreten müsse. Schon jetzt mangele es in vielen ländlichen Gegenden an Freiwilligen für das Bürgermeisteramt.

Die zunehmenden Klagen gegen Bürgermeister machen das Amt zusätzlich unattraktiv, so die Befürchtung. Gegenüber recht.extrajournal.net nennt der Gemeindebund Zahlen: Schon jetzt haben rund 25% aller Gemeinden in Oberösterreich nur einen Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters, in Tirol sind es sogar ein Drittel.

Neben dem sozialen Aspekt, der die Kandidatur in manchen Bundesländern wenig attraktiv macht (so verdienen Bürgermeister im Burgendland bedeutend weniger als in Vorarlberg), ist das Problem der persönlichen Haftung mehr und mehr eine Abschreckung für alle, die sich für dieses Amt interessieren, so der Gemeindebund.

Bürgermeister sind sich oft nicht der Risiken bewusst

Mödlhammer: „Man muss ja auch bedenken, dass viele Bürgermeister nebenberuflich dieses Amt ausüben. Da kann man natürlich nicht erwarten, dass sich ein neuer Bürgermeister über alle Bestimmungen und Risiken im Klaren ist. Eigentlich müsste man am Anfang der Legislaturperiode einen Crash-Kurs anbieten. Etwas in die Richtung machen wir bereits mit einer Akademie in Salzburg.“

Was einem frischgebackenen Bürgermeister passieren kann, illustrieren zwei aktuelle Verfahren: In Unterach (OÖ) rutsche ein Tourist auf einer nassen Holzbrücke der Gemeinde aus, das Geländer brach unter dem Gewicht des Mannes und er fiel drei Meter in die Tiefe, wobei er sich an der linken Hand schwer verletzte.

In erster Instanz wurden der Bürgermeister und der Vizebürgermeister wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Erst in zweiter Instanz wurde der Schuldspruch aufgehoben, da es laut Urteil des Berufungssenats des Landesgerichts Salzburg keine verbindlichen Vorschriften für die Anlegung und Erhaltung von alpinen Bergwegen gebe.

Aktiv geworden und dennoch vor Gericht gelandet

In einem zweiten Fall wurde eine Frau in einem öffentlich zugänglichen Steinbruch, der zum Abbau von fossilen Fundstücken verwendet wird, durch einen Steinschlag getötet.

Obwohl der Bürgermeister unter Hinzuziehung seines Bauhofleiters selbst die Gegend inspiziert hatte und Ausbesserungsarbeiten durchführen hatte lassen, wurde er wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung durch Unterlassung (§§ 2, 80 StGB) vor Gericht gestellt. Nach  entlastenden Aussagen mehrerer Spezialisten wurde er schließlich dieses Verdachts enthoben und freigesprochen.

Prinzipiell sei die Haftung eines Politikers ein schwieriges Thema: auf der einen Seite schrecke sie viele ab, einen solchen Posten anzustreben. Auf der anderen Seite würde ein großer Teil der Bevölkerung es verurteilen, wenn ein Bürgermeister für sein Handeln nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden könnte, meint Mödlhammer.

„Klagen wird zur Mode“

Es werde allerdings „immer mehr und mehr zum Trend, dass jeder Bauer der über ein Schlagloch auf einer Gemeindestrasse fährt die Gemeinde klagt“, so der Präsident des Gemeindebunds. Bei kleineren Beträgen bis um die 2000 Euro komme es dann meistens zu außergerichtlichen Zahlungen durch die Versicherungen der Gemeinde.

Gerade jetzt in der Winterzeit sei eine regelrechte Welle von Klagen gegen Gemeinden zu beobachten: „Kaum passiert ein Unfall bei Schneefall, kommen die ersten Ansprüche gegen die Gemeinden. Aber es ist klar, dass man unmöglich alle Gemeindestraßen sofort vom Schnee befreien kann, obwohl wir da schon unzählige Gespräche mit Expterten und Spezialisten geführt haben“, so Mödlhammer.

Link: Gemeindebund

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