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Recht, Tipps

Finanzmarktaufsicht FMA gibt langerwartete Verbotserklärung zu Fremdwährungskrediten ab

Kurt Pribil und Helmut Ettl, FMA

Wien. Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute eine Erweiterung ihrer Mindeststandards zu Fremdwährungskrediten (FWK) und zu Krediten mit Tilgungsträgern (TTK) veröffentlicht. Diese kommen einem Verbot nahe, auch wenn die FMA selbst feststellt, es handle sich um eine Empfehlung.

Ziel sei es, die Neuvergabe von FWK an private Haushalte strengsten Kriterien zu entwerfen. Zusätzlich müssen die Banken Strategien entwickeln, die bestehenden hohen Volumina aushaftender FWK und TTK in Österreich zu reduzieren.

Fremdwährungskredite an Verbraucher sind „nicht als Massenprodukt geeignet“ und insbesondere als Standardprodukt zur Wohnraumbeschaffung ungeeignet“, stellen die FMA-Mindeststandards unmissverständlich fest.

„Risikoentwicklung ist zu überwachen“

Jede Bank hat ein schriftlich festgelegtes Konzept zur nachhaltigen Verminderung des aushaftenden Volumens an FW- und TT-Krediten zu entwickeln: Die Risikoentwicklung der Kredite ist laufend genau zu überwachen und die Kunden sind über Möglichkeiten, ihr Risiko zu begrenzen, zu informieren, so die FMA.

Die Banken haben auch entsprechende Alternativangebote zu den laufenden FW- und TT-Krediten zu legen. Eine Änderung eines bestehenden Kreditvertrages könne aber „selbstverständlich nur im Einvernehmen mit dem Kunden“ erfolgen. Die Einhaltung der FWK-Strategie der Bank ist laufend von deren Interner Revision zu prüfen.

Die Neuvergabe von FW-Krediten muss laut FMA an strengste Kriterien geknüpft sein: etwa ein laufendes Einkommen oder ein sonstiger adäquater Erlös in der gleichen Währung, oder aber es handelt sich um vermögende Privatkunden bester Bonität. Die Bank habe sich überdies bei Neuvergaben eine Leitlinie zur Sicherstellung der Refinanzierung zu geben. Fremdwährungskredite sollen weiters nicht mehr endfällig in Kombination mit einem Tilgungsträger vergeben werden dürfen.

Auch endfällige Euro-Kredite heikel

Auch endfällige Euro-Kredite an Verbraucher sollen grundsätzlich nur mehr in begründeten Fällen vergeben werden, etwa bei Lombard-, Lebenswert- oder Lebenszeitkrediten oder zur Vorfinanzierung von Verlassenschaften und Ähnlichem, so die FMA. Die Vergabe von endfälligen Euro-Krediten mit kapitalaufbauendem Tilgungsträger bedarf erhöhter Sorgfalt (selektive Liste an Tilgungsträgern, strenge Prüfung der laufenden Entwicklung).

Jede Neu-Vergabe von FW- und TT-Krediten habe besonders strenge Kriterien der Bonitätsbeurteilung zu beachten und unterliegt verstärkten Informationspflichten gegenüber dem Kunden, insbesondere auch zu den Folgen bei Zahlungsverzug und Deckungslücken des Tilgungsträgers, erklärt die FMA.

„Kein Verbot, sondern eine Empfehlung“

Zur vom Fachverband der Finanzdienstleister aufgeworfenen Frage, ob ein Verbot von Fremdwährungskrediten überhaupt im Rahmen ihrer Möglichkeiten liegt, nimmt die FMA indirekt Stellung: Sie hält fest, dass FMA-Mindeststandards wie die jetzt festgelegten „keine Verordnung im rechtstechnischen Sinn“ darstellen. Stattdessen handelt es sich um „Empfehlungen der Aufsicht, wie Risiko ordnungsgemäß zu begrenzen ist“.

Sie stützen sich „auf den gesetzlichen Auftrag der FMA, auf das volkswirtschaftliche Interesse und die Finanzmarktstabilität Bedacht zu nehmen (§69 Abs. 1 Bankwesengesetz, BWG), und knüpfen an den im § 39 BWG normierten Sorgfaltspflichten der Geschäftsleiter an“, so die FMA in einer Aussendung.

Link: Finanzmarktaufsicht FMA

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