Wien. Österreichs Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) unterzieht alle bisherigen Zusammenschluss- und Kartellfälle der Jahre 2002 bis 2010 einer Überprüfung, sofern sie dazu seinerzeit Einschränkungen verfügt hat.
Die Behörde will konkret wissen, ob die von ihr zu diesen Kartellfällen erlassenen Bestimmungen auch tatsächlich eingehalten wurden und ob sie effektiv waren. Es geht in Summe um 55 Fälle.
Geprüft werde in „Hinblick auf die Einhaltung und Effektivität von Beschränkungen, Auflagen oder Verpflichtungen“, heißt es in einer Aussendung der Behörde. In einer ersten Welle wurden die Parteien in 12 Verfahren gebeten, der BWB über die Einhaltung von bisherigen Auflagen zu berichten.
Hintergrund: Manche Zusammenschlüsse werden nur unter bestimmten Beschränkungen oder Auflagen genehmigt (§ 12 Abs. 3 KartG 2005). Dadurch werden in der Regel die Käufer eines Unternehmens zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen verpflichtet (z.B. dass eine bestimmte Geschäftssparte nicht erworben werden darf oder binnen einer Frist weiter veräußert werden muss).
Ebenso werden manche Kartelle unter bestimmten Verpflichtungen „genehmigt“ (Verpflichtungszusagen nach § 27 KartG 2005).
Insgesamt 55 Fälle betroffen
Die BWB überprüft daher derzeit im Rahmen eines Projektes alle bisherigen Zusammenschluss- und Kartellfälle, in welchen es zu Auflagen oder zu Verpflichtungen der Parteien gekommen ist. Das sind insgesamt 55 Fälle, davon 51 Zusammenschlüsse und je 2 Fälle im Kartell- bzw. im Missbrauchsbereich.
In einer ersten Welle wurden in 12 Verfahren Auskunftsverlagen an die betroffenen Unternehmen gerichtet, die innerhalb einer dreiwöchigen Frist der BWB darüber berichten sollen, ob und wie Zusagen und Verpflichtungen eingehalten wurden. Demnächst sollen die restlichen Verfahren untersucht werden. Bisher hat es in den 55 Fällen laut BWB insgesamt 140 Einzelauflagen gegeben.
Mit der Untersuchung möchte die BWB sowohl die bisherigen Auflagen evaluieren als auch zukünftige Zusagen und Verpflichtungen besser einschätzen können, heißt es.
Link: BWB