Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat einen neuen Überblick über die Gerichtstermine in seinen Sammelklagen gegen den AWD gegeben.
Der VKI vertritt rund 2500 Geschädigte in fünf Sammelklagen und einer Reihe von Musterprozessen. Die Sammelklagen stehen in unterschiedlichen Stadien: Teilweise ist ihre prinzipielle Zulässigkeit noch nicht gerichtlich bestätigt.
In allen Sammelklagen des VKI finden im September Verhandlungen am Handelsgericht Wien (1030 Wien, Marxergasse 1a) statt. Diese Woche stehen laut VKI folgende Verfahren auf dem Programm:
Sammelklage I (rund 120 Geschädigte – 2 Mio StW): Donnerstag 23.9.2010, 14.00 – 16.00, Saal 1712.
Die Zulässigkeit der Sammelklage wurde bereits rechtskräftig beschlossen. Es geht nun um den AWD-Einwand, dass die Prozessfinanzierung gesetzwidrig sei und – sofern dieser verworfen wird – um das weitere Prozessprogramm.
Sammelklage III (rund 1300 Geschädigte – rund 21 Mio StW): Freitag 24.9.2010, 8.30 – 10.00 , Saal 708.
Die Zulässigkeit der Sammelklage wurde bereits beschlossen; es geht nun um den AWD-Einwand, dass die Prozessfinanzierung gesetzwidrig sei. Weitere Verhandlungen in der Sache sind für die Woche ab 15.11.2010 geplant.
Sammelklage V (rund 335 Geschädigte – rund 13 Mio StW): Freitag 24.9.2010, 10.00 – 12.00 , Saal 2205.
Es geht um die Zulässigkeit der Sammelklage. Wird diese ebenfalls bejaht, dann muss sich das Gericht noch mit dem AWD-Einwand, dass die Prozessfinanzierung gesetzwidrig sei, befassen, so der VKI.
Die Verhandlungen sind öffentlich. „Geschädigte sind als Zeugen genannt und dürfen daher bei Klagen, die ihren Anspruch umfassen uU nicht in den Saal. Sie können aber die Verhandlungen anderer Klagen durchaus besuchen“, heißt es beim VKI.
VKI-Rechtsschef Peter Kolba hofft, dass nun bald die Zulässigkeit der Sammelklagen und die Abtretung der Schadenersatzansprüche der Anleger an den VKI sowie die Prozessfinanzierung durch die Foris AG (einen Prozesskostenfinanzierer) vom Gericht festgestellt werden. „Dann könnten die Gerichte rasch in die Prüfung des Vorwurfes der >systematischen Fehlberatung< von tausenden konservativen Anlegern eintreten.“
Der AWD weist die Vorwürfe zurück – insbesondere den der „systematischen Fehlberatung“ – und sieht die Vorgangsweise des VKI in vielen Bereichen als unzulässig an, so sei etwa die Einschaltung des deutschen Prozessfinanzierers Foris in Österreich rechtlich gar nicht zulässig.
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