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Recht

Justizministerium rudert bei Wirtschafts-Staatsanwaltschaften zurück: Nur 1 Kompetenzzentrum

Claudia Bandion-Ortner ©BMJ

Wien. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wollte ursprünglich in mehreren Staatsanwaltschaften neue „Kompetenzzentren“ zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität einrichten. Das sollte vor allem für mehr Tempo bei der Bearbeitung prominenter Wirtschaftscausen sorgen.

Doch nun rudert das Justizministerium zurück: Statt an allen vier Oberlandesgerichten soll es nun doch nur eines dieser Kompetenzzentren geben: in Wien.

Zur Begründung wird angeführt, dass die weitaus überwiegende Mehrzahl der großen Wirtschaftscausen ohnehin in Wien angesiedelt sei. Außerdem komme es sonst zu Abgrenzungsproblemen zwischen den Zuständigkeitsbereichen: Das Kompetenzzentrum wird bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft angesiedelt und diese dafür um 37 bis 40 Staatsanwalts-Planstellen verstärkt. Der Name der Behörde lautet künftig „Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption“. Sie soll sich ab Juni 2011 mit folgenden Causen befassen:

  • Betrug, Untreue, Veruntreuung, Förderungsmissbrauch und Kridadelikte
  • organisierte Schwarzarbeit und Pyramidenspiele, wenn „eine größere Zahl von Menschen geschädigt wurde“
  • Bilanzdelikte, Finanzstraftaten und Abgabenbetrug über 5 Mio. Euro Schaden

Laut Bandion-Ortner ist mit jährlich etwa 500 Fällen zu rechnen, die in die Zuständigkeit dieser neuen Zentralen Staatsanwaltschaft fallen.

Transparenz in Promi-Causen

Gleichzeitig will das Justizministerium künftig auf seiner Website Informationen über sogenannte berichtspflichtige Verfahren (diese betreffen v.a. in der Öffentlichkeit stehende Personen) geben: Konkret soll darüber informiert werden, warum Verfahren eingestellt wurden. Auch die Opfer sollen besser informiert werden, aus welchen Gründen ein Verfahren eingestellt wurde und erhalten zukünftig auf Wunsch eine ausführlichere Begründung einer Einstellung, heißt es in einer Aussendung des Ministeriums.

Eine weitere Änderung gegenüber den ursprünglichen Plänen kommt bei der Kronzeugenregelung: diese kommt zwar ab 2011, wird aber nur befristet auf sechs Jahre eingeführt und soll dann je nach den Bedürfnissen adaptiert werden.

Link: Justizministerium

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