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Recht, Tipps

Musterprozess der Filmindustrie gegen UPC angesichts EuGH-Verfahren sinnlos, meint WKO

Wien. Der „Verein für Anti-Piraterie der österreichischen Film- und Videobranche“ (VAP) will den Internet-Provider UPC mittels einer Unterlassungsklage zwingen, die Website kino.to für seine Kunden zu sperren. Da die Seitenbetreiber nicht festgestellt werden könnten, nehme man die Internet Service Provider in die Pflicht, heißt es.

Die Forderung nach einer Sperre ist bereits in der Vergangenheit von der Provider-Dachorganisation ISPA abgelehnt worden.

Als Provider habe man gar nicht das Recht, den Informationsverkehr seiner Kunden über das Netz zu zensurieren, so die ISPA. Andreas Manak, Rechtsanwalt des VAP, sieht das anders: Es gehe nicht um Zensur, sondern um die legitime Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen.

„Warum gerade jetzt prozessiert werden soll, leuchtet absolut nicht ein“, meint Hans-Jürgen Pollirer, Obmann der Bundessparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich: „Die Contentindustrie weiß ganz genau, dass derzeit ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH anhängig ist, in dem die Frage der Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Filtermaßnahmen auf dem Prüfstand steht.“

Auf Europäischen Gerichtshof warten

Warum sie also das Ergebnis dieses Verfahrens nicht abwarten könne, sei ihm unverständlich, so Pollirer. Er ist der Ansicht, dass das EuGH-Verfahren, das von einem belgischen Gericht beantragt worden ist, Auswirkungen auf den von der Contentindustrie angestrebten heimischen Prozess haben wird. Es werde anzunehmen sein, dass das österreichische Gericht die Entscheidung des EuGH abwarten wird.

„Wir appellieren an die Proponenten, keinen voreiligen Prozess vom Zaun zu brechen, der nur Kosten verursacht, die ohnehin überlasteten Gerichte unnötig beschäftigt und keinerlei Vorteile bringen wird. Wenn es aber kein Einlenken darin gibt, dann wird ein Musterprozess geführt.“

Link: ISPA

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