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Recht, Tipps

Wiener Rechtsanwälte warnen vor drohenden Fallen im Budgetbegleitgesetz

Michael Auer © Wiener Rechtsanwaltskammer

Wien. Die Rechtsanwaltskammer Wien schlägt Alarm: Das Budgetbegleitgesetz Justiz (derzeit in Begutachtung) werde in der Öffentlichkeit zu Unrecht kaum beachtet – denn der Entwurf sehe zahlreiche drastische Gebührenerhöhungen vor.

Zudem bringe das Budgetbegleitgesetz Justiz eine deutliche Verschlechterung in der Ausbildung von rechtsberatenden Berufen, unzumutbare Änderungen in der Kostenentscheidung zur Erledigung von Streitsachen und nicht tolerierbare Änderungen im Strafrecht zugunsten von Tätern.

Michael Auer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien, sieht aus dem Entwurf bloß Kosten für die Bürger resultieren, nicht die längst notwendige Strukturreform: „Der Entwurf erschwert den Zugang zum Recht, verschlechtert die Ausbildung und belastet Rechtsanwälte und Rechtssuchende in unzumutbarem Ausmaß.“

Gebührenerhöhungen als Hürde

Der Gesetzesentwurf sehe zwar eine Begünstigung bei der elektronischen Zustellung von Akten vor, führt aber gleichzeitig hohe Gebühren für Ablichtungen, Scans sowie Auszüge und Ausdrucke ein. Sobald der von der Rechtsanwaltskammer Wien seit Jahren geforderte elektronische Akt existiert, werde die Zustellung einer Datei einen Euro kosten. Dies ist aus Sicht der Rechtsanwaltsammer Wien zu begrüßen.

Allerdings sei es noch „ein weiter Weg“, bis Akten tatsächlich bei Gericht elektronisch verfügbar sein werden. Bis dahin gilt: Das Einscannen von Akten durch das Gericht wird mit einem Euro pro Seite verrechnet, scannt man einen Akt selbst ein, so werden immerhin noch stolze 50 Cent pro Seite verrechnet, so die RAK Wien.

Dagegen verrechne ein Copyshop für das automatische Scannen von Dateien eine Setup-Gebühr von 3,- Euro und dann ein Seitenpreis von 0,090 Euro exkl. USt. „Diese Differenz ist nicht mehr als Aufwandsentschädigung für das Gericht zu werten. Gleiches gilt für das Kopieren von Akten: Auch dafür ist nach wie vor eine Gebühr von 1,- EUR pro Seite zu entrichten. Kopiert man selbst, beträgt die Gebühr 50 Cent pro Seite. Hier wieder zum Vergleich: ein Copyshop verrechnet rund 0,050 Euro pro Seite (bei 50 Kopien, exkl. Ust)“, rechnet die Kammer vor.

Teuer auch für Durchschnittsbürger

Kammer-Vizepräsident Stefan Prochaska: „Diese Kosten betreffen alle. Jeder kann zum Beispiel nach einem Autounfall in eine Situation kommen, wo strafrechtlich gegen ihn ermittelt wird. Jeder kann sich als Privatbeteiligter an einem Verfahren beteiligen wollen oder in ein strittiges Ehescheidungsverfahren verwickelt sein. Ein Akt in derartigen Verfahren hat bald einmal mehrere hundert Seiten. Alleine die Kopien kosten dann mehrere hundert Euro.“ Jeder müsse das Recht haben, sich zu informieren, was gegen ihn vorgebracht wird, „ohne dabei gleich tief in die Tasche greifen zu müssen.“

Man fordere daher „wieder einmal“ die Einführung des elektronischen Aktes. „Bis es diesen gibt, sind wir für eine Herabsetzung der Gebühren auf ein für alle verträgliches und marktübliches Maß“, so Auer.

Link: RAK Wien

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