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Bildung & Uni, Recht

Dekan der Uni Innsbruck kritisiert geplante Verkürzung des Gerichtsjahrs von neun auf fünf Monate

© Uni Innsbruck

Innsbruck. Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, O.Univ.-Prof. Dr. Bernhard Eccher, kritisiert die geplante Verkürzung der Gerichtspraxis scharf: Die Juristen-Ausbildung in Österreich werde damit schwer geschädigt – bloß um jährlich 5 Millionen Euro einzusparen.

Dieser Spareffekt stehe in keinem Verhältnis zum Qualitätsverlust, kritisiert Eccher.

Der vom Justizministerium vorgelegte Gesetzesentwurf sieht eine Verkürzung der Gerichtspraxis von bisher neun auf fünf Monate sowie eine Verminderung der Bezüge der GerichtspraktikantInnen um über 200 Euro monatlich vor. Das erwartete Einsparungspotential dieser Maßnahmen liegt bei rund fünf Millionen Euro. „Die Höhe dieser Einsparung steht in keinem Verhältnis zum Verlust der Ausbildungsqualität für angehende Juristinnen und Juristen“, betont Dekan Bernhard Eccher in einer Aussendung.

Die Möglichkeit, als Praktikant die verschiedenen Sparten und Verfahren der Gerichtsbarkeit durch den Einsatz bei der Protokollführung und Konzeption von Urteils- und Beschlussentwürfen in der Praxis unmittelbar kennen zu lernen, stelle ein einmaliges und äußerst sinnvolles Element in der österreichischen JuristInnenausbildung dar, so Eccher.

Folgekosten werden höher sein

Neben der Entlastung des regulären Justizpersonals durch die Praktikanten entfalle für diese auch ein Teil der wertvollen Orientierungsphase und Überbrückungsmöglichkeit bis zum konkreten Berufsantritt.

„Es ist absehbar, dass die kurzfristig erzielte, relativ geringe Einsparung längerfristig durch höhere soziale Kosten der Gerichte und höhere Arbeitsmarktkosten wieder aufgelöst wird. Dieser Entwurf ist daher eindeutig abzulehnen“, so Eccher.

Link: Uni Innsbruck

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