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M&A, Recht

Streit Meinl Bank gegen Atrium beschäftigt Internationales Schiedsgericht

Wien. Die Unzahl von Rechtsstreitigkeiten rund um die Meinl Bank und die ehemalige Meinl European Land (MEL), heute Atrium, ist um ein Verfahren vor dem Internationalen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich reicher: Die Bank will dort von Atrium jenes Geld zurück erhalten, dass sie im Rahmen ihres Vergleichsangebots bzw. infolge von Urteilen den geschädigten MEL-Privatanlegern bezahlen muss.

Vorerst werden 33,8 Millionen Euro verlangt. Laut Atrium entbehrt die Forderung „jeglicher Grundlage“, die Klagsführung sei „verzweifelt“.

Hintergrund laut Meinl Bank: Zwischen 2002 und 2008 fungierte die Meinl Bank „innerhalb eines genau definierten Rahmens“ als Dienstleister für MEL (heute Atrium). Auf der Grundlage der damaligen Verträge habe die Meinl Bank vor allem Investmentbanking- und Beratungsleistungen für Atrium erbracht. Diese Verträge wurden mit dem Einstieg von CPI/Gazit bei Atrium im Sommer 2008 aufgelöst. „Atrium und Meinl Bank hatten sich dabei auf eine ausdrückliche Schad- und Klagloserklärung durch Atrium gegenüber der Bank für eventuell auftretende juristische Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit MEL geeinigt“, heißt es in einer Aussendung der Meinl Bank.

Wer haftet wofür

Inzwischen liegen freilich rund 3.250 Zivilklagen von MEL-Anlegern gegen die Meinl Bank vor, in denen Anleger Ansprüche wegen der Werbekampagne der MEL geltend machen. Die Privatanleger wollen so die Verluste wieder hereinholen, die sie durch Kursverluste bei MEL erlitten.

Die Meinl Bank habe „nun betreffend den Ersatz der Kosten der Anspruchsabwehr und die in Befolgung rechtskräftiger Urteile sowie aufgrund geschlossener Vergleiche von der Meinl Bank an Anleger gezahlten Beträge eine Klage gegen Atrium beim Internationalen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich in Wien eingebracht“. Das Leistungsbegehren der Schiedsklage betrage „vorerst EUR 33,8 Mio; mit einer Ausdehnung des Klagebegehrens bzw einer entsprechenden Umwandlung des Feststellungsbegehrens insbesondere im Rahmen weiterer Vergleiche“ ist laut Meinl Bank „jedenfalls zu rechnen“.

Es gibt allerdings seitens Atrium ebenfalls Schiedsklagen sowie eine 2-Milliarden-Klage vor Gericht gegen die Meinl Bank. Auch hier geht es um die Modalitäten des Auseinanderdividierens von MEL- bzw. Meinl Bank-Ansprüchen, Haftungen u.a. „Die Meinl Bank weist diese Klagen als unhaltbar zurück“, wird betont. Und genau das tut auch Atrium, was die Forderungen der Meinl Bank betrifft.

„Ohne Grundlage und verzweifelt“

Man nehme die Ankündigung der Schiedsklage „zur Kenntnis“, heißt es in einer Aussendung von Atrium: „Diese Klage, der jede Grundlage fehlt, passt nach Ansicht von Atrium zu Meinls Strategie der versuchten Einschüchterung durch Klagsführungen.“ An anderer Stelle nennt Atrium die Klagsführung wörtlich „verzweifelt“. Die Bestimmungen betreffend Schadloshaltung, auf die sich diese Klage stützt, seien im vorliegenden Fall nicht relevant bzw. nicht anwendbar, so Atrium.

Weiters sei zu bemerken, dass Meinl die bislang erfolgten Stellungnahmen der Jersey Financial Services Commission („JFSC“) ungenau darstelle: Die JFSC stellte am 22 Dezember 2010 öffentlich fest, dass MEL (jetzt Atrium) keine der relevanten Bestimmungen des Gesellschaftsrechts von Jersey durch die Rückkäufe der MEL-Zertifikate in 2007 verletzt hat.

Die JFSC gab jedoch auch bekannt, dass sie „die Informationen in ihrem Bericht dahingehend überprüfen wird, ob das Verhalten der Direktoren der MEL und MERE, die die Rückkäufe der Zertifikate genehmigten und ausführten, ordnungsgemäß und einwandfrei war“, heißt es bei Atrium.

Link: Meinl Bank

Link: Atrium

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