Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

VKI ortet Fortschritte bei seinen Sammelklagen gegen AWD

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt gegen den AWD fünf Sammelklagen wegen angeblicher systematischer Fehlberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast. Es sind rund 2.500 Geschädigte beteiligt, der Streitwert beträgt rund 40 Millionen Euro.

Nachdem alle fünf Sammelklagen vom Handelsgericht Wien rechtskräftig als zulässig erklärt wurden, hat der AWD Rechtsmittel gegen verfahrensleitende Beschlüsse eingebracht. Kürzlich hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) nun einen solchen Rekurs des AWD (gegen die bloß teilweise Offenlegung einer Urkunde) zurückgewiesen. Daher ist in Sammelklage I nun zur Sache zu verhandeln, so der VKI.

Konkret ging es bei der OLG-Entscheidung um Dokumenteneinsicht: Der AWD hatte die Rechtswirksamkeit der Abtretungen der Schadenersatz-Ansprüche seiner Kunden an den VKI mit dem Argument angefochten, die Vereinbarung einer Erfolgsquote für einen Prozessfinanzierer wäre in Österreich verboten. Im Zuge dieser Auseinandersetzung legte der VKI im Auftrag des Gerichtes eine Vereinbarung zwischen VKI und dem Prozessfinanzierer FORIS vor, berief sich aber gleichzeitig darauf, dass diese Urkunde auch Geschäftsgeheimnisse enthalte und daher dem AWD nicht zur Gänze offen gelegt werden dürfe.

„Weitere Schritte“

Das Gericht schloss sich laut einer VKI-Aussendung dem VKI-Standpunkt an und legte dem AWD nur jene Teile der Urkunde offen, die es zur Frage der Zulässigkeit der Prozessfinanzierung als entscheidungswesentlich erachtete. Dagegen habe der AWD Rekurs erhoben, was vom Erstrichter aber als unzulässig zurückgewiesen wurde. „Darin wurde er nun durch das OLG Wien bestätigt. Daher sollte jetzt endlich zur Sache verhandelt werden“, so die VKI-Aussendung.

Link: VKI-Rechtsportal

 

Weitere Meldungen:

  1. Nachhaltige Investments profitieren von Coronakrise
  2. Finanzmärkte: Privatbanker raten zu Geduld
  3. Finanzmarkt: FMA veröffentlicht Feedback zu Digitalisierungsstudie
  4. Niedrigzinsphase löst Flut von Investorenwarnungen aus