
Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Klage eines Kampfhundebesitzers gegen den Hundeführerschein abgewiesen und damit die einschlägigen Regeln bestätigt.
Wer ein als „Kampfhund“ klassifiziertes Tier besitzt, muss also spätestens jetzt einen Hundeführschein absolvieren; ab 1. Juli ist der Schein nach dem Ablaufen der Übergangsfrist Pflicht.
Die betroffenen Hunderassen sind:
- Bullterrier
- Staffordshire-Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Mastino Napoletano
- Mastin Espanol
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Bullmastiff
- Tosa Inu
- Pitbullterrier
- Rottweiler
- Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
Auch Mischlinge dieser Hunderassen sind einbezogen. Der VfGH habe keine Bedenken, dass die Haltung von Tieren, von denen möglicherweise eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen (insbesondere auch Kindern) ausgeht, an Bedingungen geknüpft wird, meldet der ORF. Diese Bedingungen seien im Gesetz ausreichend begründet.
Link: ORF-Bericht