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Business, Recht

VfGH bearbeitete zuletzt 5.332 neue Verfahren

©ejn

Wien. Laut jüngstem Tätigkeitsbericht hatte der Verfassungsgerichtshof im letzten Berichtsjahr einiges zu tun: Mehr als 5.000 neue Fälle wurden an das Höchstgericht herangetragen.

Die Arbeitsbelastung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) war auch im zweiten Pandemiejahr 2021 hoch. Zwar ging die Zahl der neu anhängigen Verfahren gegenüber 2020 leicht zurück, nach wie vor wurden aber deutlich mehr als 5.000 Fälle an das Höchstgericht herangetragen. Das geht aus dem unlängst vorgelegten Tätigkeitsbericht 2021 des Höchstgerichts hervor.

Spitzenreiter blieben mit 2.491 Fällen Asylbeschwerden, aber auch die an den VfGH herangetragenen Meinungsverschiedenheiten aus dem Ibiza-Untersuchungsausschuss stellten eine besondere Herausforderung dar, wie die VfGH-Spitze im Vorwort des Berichts schreibt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte mit 134 Tagen ohne Asylentscheidungen bzw. 118 Tagen inklusive Asylrechtssachen im internationalen Vergleich kurz gehalten werden.

5.332 neue Fälle

Konkret wurden im Jahr 2021 5.332 neue Fälle an den Verfassungsgerichtshof herangetragen. Annähernd gleich viele Fälle – nämlich 5.253 – konnte das Höchstgericht abschließen. Dazu zählen neben 4.541 Individualbeschwerden gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen auch 354 Gesetzesprüfungen, 304 Verordnungsprüfungen und fünf Prüfungen von Staatsverträgen.

Dazu kommen neun Verfahren in Wahlsachen, 23 Klagen in Zusammenhang mit vermögensrechtlichen Ansprüchen gegen eine Gebietskörperschaft, sechs Fälle von Kompetenzkonflikten und vier sonstige Sachfragen. In seiner Rolle als Streitschlichter in U-Ausschuss-Angelegenheiten hat der VfGH sieben Entscheidungen getroffen. Insgesamt offen waren zum Jahresende noch 1.498 Verfahren, Ende 2020 waren es 1.419 gewesen.

Quote der Stattgaben stieg auf 10,3 %

Nach wie vor relativ gering ist die Chance, beim Verfassungsgerichtshof mit seinem Anliegen durchzudringen. Lediglich 540 der abgeschlossenen Verfahren bzw. 10,3 % endeten im Sinne der Beschwerdeführer. Gegenüber 2020 (9,4 %) und 2019 (7,5 %) ist das ein leichtes Plus.

Den 540 Stattgaben stehen 1.703 Ablehnungen (32,4 %), 355 Zurückweisungen (6,8 %) und 171 Abweisungen (3,3 %) gegenüber. Dazu kommen 2.378 negative Entscheidungen über Verfahrenshilfeanträge (45,3 %) und 75 „sonstige Erledigungen“ wie Verfahrenseinstellungen (1,5 %).

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