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Recht, Tipps

VKI gegen Zukunftsvorsorge: Gericht lässt keine vorzeitige Kündigung zu

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist einer der heftigsten Kritiker der Altersvorsorge per privater „Zukunftsvorsorge“ – und hat sie auch vor Gericht angefochten. Konkret versucht man, die sehr langen Laufzeiten der Produkte – die gesetzliche Mindestfrist beträgt bereits 10 Jahre – auszuhebeln.

Nachdem der VKI nun aber auch in zweiter Instanz vor Gericht erfolglos blieb, wird auf eine Berufung verzichtet – die Zukunftsvorsorge kann also weiterhin nicht vorzeitig gekündigt werden, berichtet das „WirtschaftsBlatt“.

Die Konsumentenschützer hoffen jetzt darauf, die Politik gegen die Zukunftsvorsorge mobilisieren zu können.

Der VKI stößt sich unter anderem an der seiner Meinung nach enttäuschenden Performance der Produkte. Der Großteil der Verträge (1,54 Millionen sind es insgesamt) hat deutlich höhere Laufzeiten als die gesetzliche Mindestfrist, heißt es.

Link: VKI-Rechtsportal

Link: WirtschaftsBlatt

 

 

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