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Recht, Tipps

50% aller durch Laien erstellten Testamente ungültig – Versicherer übernimmt künftig Erstellungskosten

Johannes Loinger ©D.A.S.

Wien. Rechtsschutzversicherer D.A.S. glaubt nach einer Recherche, dass rund die Hälfte aller durch Laien erstellten Testamente grobe Fehler aufweisen und deshalb Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen werden können.

Die D.A.S. erweitere daher künftig das Rechtsschutzangebot und übernimmt für Kunden die Kosten für die professionelle Erstellung eines Testamentes, heißt es.

Jedes Jahr werden in Österreich rund 60.000 neue Testamente errichtet oder bestehende abgeändert.

D.A.S. meint, dass viele österreichische Testamente, die durch juristische Laien erstellt wurden, nicht die gewünschte Nachlassaufteilung des Verfassers erfüllen. Ein fachkundig errichtetes Testament helfe im Regelfall, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, so D.A.S.

Rund 1 Million Laien-Testamente

In Österreich sind 1,75 Millionen Testamente registriert. D.A.S. rechnet auf Grund einer Recherche damit, dass es noch ungefähr eine Million Testamente gibt, die durch juristische Laien erstellt und nicht registriert worden sind.

Im Vergleich dazu gibt es 3,34 Millionen Haushalte. Das sei in den Augen von D.A.S. ein deutlicher Beweis dafür, wie wichtig es für viele Menschen sei, ihren Nachlass anders zu regeln als es das Gesetz beziehungsweise die gesetzliche Erbfolge vorsehen.

Laien wiegen sich in „falscher Sicherheit“

„Leider wiegen sich nicht fachkundige Verfasser oft in falscher Sicherheit“, erklärt Johannes Loinger, Vorstandssprecher D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

„Es kommt häufig vor, dass diese letztwilligen Verfügungen unwirksam sind, weil der Inhalt Mängel aufweist oder die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht beachtet wurde. Bei vielen Testamenten werden juristische Ausdrücke wie Vollerbe, Vorerbe oder Nacherbe falsch gebraucht. Dies kann dann zu ungewollten Ergebnissen in der Erbfolge oder zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen“, so Loinger weiter.

Nicht-Juristen oft von Erbregeln überrascht

Obwohl das Erbrecht umfassend geregelt ist, werden juristische Laien oft von den verschiedensten Erbregeln überrascht.

„Sind etwa Kinder aus unterschiedlichen Ehen vorhanden, so sind der Erbgang und die Höhe des ihnen zufallenden Nachlasses oft allein vom Zufall abhängig, welcher Ehegatte zuerst verstirbt“, verdeutlicht Loinger die Komplexität.

„Es ist deshalb in den meisten Fällen zweckmäßig, wenn Ehegatten ein Testament errichten, damit nicht die gesetzlichen Regelungen gelten“, so Loinger.

Link: D.A.S.

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