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Steuer, Tipps

Experten-Arbeitsgruppe präsentiert ihr Ergebnis zu der in Begutachtung befindlichen Pensionskassennovelle

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Wien.  Nach mehr als 1000 Tagen hat die Arbeitsgruppe zu der in Begutachtung befindlichen Pensionskassennovelle das Ergebnis präsentiert: Die Novelle enthalte keine Lösungsmöglichkeiten bzw. Auswege aus der Misere rund um Verträge mit alten, überhöhten Rechnungszinssätzen.

Daher sollten die Ergebnisse der aktuellen Novelle, die keine Expertennovelle ist, mittelfristig als Basis für eine Expertennovelle genommen werden, heißt es in einer Aussendung von Mercer, Dienstleister in den Bereichen Consulting, Outsourcing und Investments.

Der Entwurf enthält die Wahlmöglichkeiten der Veranlagungsform für Anwartschaftsberechtigte, das Thema Garantie in der Pensionskasse sowie die Begrenzung des Rechnungszinses für neu abgeschlossene Pensionskassenverträge ebenso wie für neu einbezogene Arbeitnehmer. Die Begutachtungsfrist für die Novelle endet am 10.01.2012.

„Die Zukunft der Pensionskassen ist zumindest wieder etwas rosiger geworden“, so Michaela Plank, Pensionskassenexpertin bei Mercer. „Wichtige Themen wie geringerer Rechnungszins, Flexibilisierung der Veranlagungsausrichtungen sowie Kostentransparenz sind in der Novelle nun dem Grunde nach verankert“.

Schritt in die richtige Richtung

Mit den Resultaten der Reformverhandlungen sei ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden. Sie schaffe für Pensionskassenkunden mit marktüblichen Modellen eine vernünftige und notwendige Weiterentwicklung des Systems. Für bestehende, marktübliche Modelle sei einiges an „Flexibilität und Durchlässigkeit“ enthalten, so Plank.

Die Experten von Mercer warnen jedoch vor übertriebenem Enthusiasmus für Verträge mit alten, überhöhten Zinserwartungen – diese seien nicht zu reformieren – außer „es kommt von irgendwo eine Geldspritze, um die Rechnungszinssätze auf ein vernünftiges Niveau zu bringen“. Dafür seien aber einige hundert Millionen Euro erforderlich, so Mercer.

Die bisherigen Ergebnisse sollen daher als Basis für eine künftige Expertennovelle dienen, dessen Protagonisten eine „fundamentale“ Lösung anstreben.

Plank sieht das Inkrafttreten als ersten, wichtigen Schritt in die richtige Richtung: „Wertvolle Zeit wurde in den letzten zweieinhalb Jahren zwar vertan, aber nun muss begonnen werden, die in der Novelle enthaltenen Punkte umzusetzen.  Zum Beispiel die Senkung des Rechnungszinses für Neueintritte in alten Verträgen. Damit wird endlich ein Schritt gesetzt, um Altlasten zu beseitigen, bzw. neuen Pensionskassenberechtigten keine marktunüblichen Parameter mehr aufzuzwingen. Wir sehen dies als den wesentlichsten Punkt in der Novelle, um zukünftigen Pensionskürzungen zumindest teilweise entgegen zu wirken und neuen Anwartschaftsberechtigen marktübliche Modelle anzubieten.“

Garantie sei kritisch

Kritisch sieht Plank den Punkt der Garantie: „Es wird nun erstmals eine Garantie in der Pensionskasse geben. Aber Pensionskassen sind nicht auf Garantieprodukte ausgerichtet. Mit der betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) gibt es bereits ein Instrument der betrieblichen Altersvorsorge am Markt, das Garantien bietet. Warum nicht das bereits Vorhandene nutzen? Die Einführung von Garantien auch bei den Pensionskassen bringt für die Anleger nur höhere Kosten, aber leider keine Vorteile.“

Sehr zu begrüßen sei die Wahlmöglichkeit der Veranlagungsform: Dies bedeute größere Freiheit für jene Anwartschaftsberechtigten, die die neu geschaffene Flexibilität im Bereich der Veranlagung nutzen möchten.

„Aber wer übernimmt die Verantwortung, dass jeder einzelne Mitarbeiter, die für seine Entscheidung richtige und ausreichende Information erhält? Oder wer hilft bei der persönlichen Risikoeinschätzung rund um die nun ermöglichte Wahl des Altersvorsorgeinstruments – Pensionskasse oder Betriebliche Kollektivversicherung – ab dem Alter 55?  Hier wird einiges an Information für jeden einzelnen Anwartschaftsberechtigten notwendig sein“, so Plank.

Schlusslicht bei der betrieblichen Altersvorsorge

Mit dem Entwurf der Pensionskassengesetzesnovelle sei ein erster wichtiger Schritt in Richtung Vergleichbarkeit der Systeme mit anderen europäischen Vorsorgeinstrumenten getan. Plank dazu: „Österreich liegt bei der Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge im europäischen Vergleich nach wie vor an letzter Stelle“ (Grafik).

Um im europäischen Mittelfeld bestehen zu können, bedürfe es allerdings noch weiterer Reformen. Umso wichtiger sei es, dass die Expertennovelle kommt und der „Stillstand der letzten Jahre kompensiert wird“, so Mercer.

Link: Mercer

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