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Recht, Tipps

VKI erwirkt Gerichtsurteil: Bund mit elitepartners nicht ungefragt für das ganze Leben

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – eine Verbandsklage gegen den Internet-Partnervermittler „elitepartner“. Letzterer setze auf eine Form der „vermeintlichen Vertragsverlängerungen“ gegenüber Kunden, die laut Handelsgericht Wien gesetzwidrig und zu unterlassen ist.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Partnervermittlungsverträge mit dem Internet-Partnervermittler „elitepartner“ sind befristete Verträge, so der VKI in einer Aussendung. Nach Ablauf der Befristung argumentiere das Unternehmen gegenüber den Kunden damit, dass diese innerhalb einer Frist vor Vertragsende extra noch hätten kündigen müssen. Dazu gebe es aber weder im Vertrag gesetzeskonforme Regelungen, noch werden die Kunden gemäß § 6 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz vor Ablauf der Frist nochmals deutlich auf die Frist und die Bedeutung ihres Schweigens hingewiesen, so der VKI.

Daher kommt es auch zu keiner wirksamen Vertragsverlängerung. Das habe das HG Wien nun auch klargestellt. Dazu führt das Gericht weiters aus, dass die besonderen Bedingungen des Unternehmens für Vertragsbeendigungen – das Übersenden einer „Erfolgsgeschichte und eines Fotos“ – den Kunden suggerierten, dass das Vertragsverhältnis noch bestehe. Damit werde die wahre Rechtslage verschleiert.

Link: VKI

 

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