Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt im Auftrag des Ministeriums für Konsumentenschutz ehemalige AvW-Anleger durch Musterprozesse bei ihren Schadenersatzansprüchen gegen die AvW-Masseverwalter. Nun fand in einem der Musterprozesse die Verhandlung am LG Klagenfurt statt.
Der zuständige Richter gab dabei der Klägerin und somit dem VKI im mündlich verkündeten Urteil Recht: Der Geschädigten stehe eine Konkursforderung zu, so das Gericht.
Tausende ehemalige AvW-Anleger haben rund um den AvW-Konkurs Schadenersatzansprüche auf das Vermögen der AvW-Gruppe angemeldet. Die Masseverwalter haben diese Forderungen bestritten und mit dem VKI vereinbart, grundlegende Rechtsfragen in einigen wenigen Musterprozessen ausjudizieren zu lassen, heißt es. Am 26. 6. 2012 fanden nun die beiden ersten mündlichen Verhandlungen statt.
In einem Fall geht es um die Schadenersatzansprüche einer AvW Genußschein-Inhaberin, die die Papiere über die Börse gekauft hatte und die ihre Ansprüche auf die Prospekthaftung und auf die Haftung der AvW für das Verhalten von Ex-Chef Wolfgang Auer-Welsbach stützt, heißt es weiter.
In diesem Fall kam der Richter bereits heute zu seinem mündlich verkündeten Urteil: Der Geschädigten steht eine Konkursforderung zu. Nun geht das Verfahren in die Instanzen; schlußendlich soll rasch eine Grundsatzentscheidung des OGH erwirkt werden, so VKI- Rechtschef Peter Kolba: „Es freut uns, dass das Erstgericht zunächst einmal der Rechtsansicht des VKI gefolgt ist, dass den Geschädigten Konkursforderungen zustehen.“
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