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Recht, Tipps

VKI: Weitere Klagen bei fehlerhaften Brustimplantaten des Herstellers PIP

Peter Kolba, VKI
Peter Kolba © VKI

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums 72 Fälle von Frauen gesammelt, die sich durch fehlerhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP geschädigt sehen. Zunächst wurden drei Musterprozesse gegen den Versicherer Allianz angestrengt.

Um den drohenden Eintritt der Verjährung zu vermeiden, wird nun in 14 weiteren Fällen geklagt.

Der VKI fordert für die Frauen von der französischen Haftpflichtversicherung der Firma PIP, der Allianz Versicherung in Paris,  Schadenersatz in Höhe von rund 550.000 Euro. Drei Musterprozesse wurden in Paris gegen die Allianz anhängig gemacht.

Für weitere 69 gleichgelagerte Fälle hat der VKI den Versicherer aufgefordert, auf den Einwand der Verjährung zu verzichten. Dieser habe aber vorerst abgelehnt, heißt es in einer Aussendung. Der VKI will daher in weiteren 14 Fällen, die sonst 2013 verjähren, in Paris Klage gegen die Allianz einbringen.

Strafprozess startet Mitte April

Die 72 Frauen aus Österreich haben sich auch dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Mitte April startet in Marseille der Strafprozess gegen PIP und seine leitenden Angestellten.

Bis zu 5000 Privatbeteiligte könnten sich dem Strafverfahren anschließen, so die Prognosen. Die Gruppe der Österreicherinnen sei dabei die größte Gruppe von Frauen aus dem Ausland, so der VKI.

Link: VKI

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