Wien. Bisher galten Treibstoffzusätze nicht als „Mineralöl im engeren Sinn“, sodass weder die Kontroll- und Beförderungsbestimmungen der Verbrauchsteuer-Richtlinie, noch die sonstigen Bestimmungen des Mineralölsteuergesetzes Anwendung fanden.
Nun hat der Fiskus hier umgedacht, so Deloitte.
Aufgrund eines Durchführungsbeschlusses der Europäischen Kommission vom 20. April letzten Jahres sollen Erzeugnisse, die als Treibstoffzusätze („Additive“) verwendet werden, den Kontroll- und Beförderungsbestimmungen der Verbrauchsteuer-Richtlinie 2008/118/EG unterliegen, so Deloitte in seinen aktuellen Steuer-News.
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