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M&A, Recht

CHSH berät die ARAG Versicherungsgruppe bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Clemens Hasenauer, Johannes Prinz ©CHSH
Clemens Hasenauer, Johannes Prinz ©CHSH

Wien. CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati hat die ARAG Versicherungsgruppe bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung beraten.

Im Zuge dieser wurde die ARAG Österreich Allgemeine Rechtsschutzversicherungs-AG in eine Zweigniederlassung der deutschen ARAG SE umgewandelt.

Der Versicherungskonzern hat außerdem seine Tochtergesellschaften in Belgien, Italien, den Niederlanden, Slowenien und Spanien ebenfalls durch grenzüberschreitende Verschmelzungen unter dem Dach der ARAG SE zusammengeführt und in den genannten Ländern Niederlassungen errichtet, heißt es in einer Aussendung.

Das Beratungsteam

Das Beratungsteam bei CHSH, das die ARAG SE auf österreichischer Seite bei dem Verschmelzungsprozess begleitete, wurde von den Partnern Clemens Hasenauer und Johannes Prinz geleitet und bestand aus Susanne Molitoris, Lorenz Pracht und Matthias Schmatzer.

Die Beratung umfasste gesellschafts-, umwandlungs-, versicherungsaufsichts- und steuerrechtliche Aspekte sowie die Abstimmung mit diversen Aufsichtsbehörden.

Auf deutscher Seite und als International Counsel der ARAG SE agierte Hogan Lovells unter der Leitung der beiden Partner  Christoph Louven und Christoph Küppers sowie Counsel Tobias Böckmann, heißt es weiter.

Link: CHSH

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