Vor kurzem hat der OGH zum Thema Rückersatz der Ausbildungskosten bei Wirtschaftstreuhändern eine Entscheidung gefällt: Wird im Dienstvertrag nur auf den Kollektivvertrag verwiesen und wurde keine explizite Rückersatzverereinbarung getroffen, dann besteht keine Verpflichtung, die Fortbildungskosten zurückzubezahlen. Zur Vermeidung von Streitigkeiten ist daher eine konkrete schriftliche Vereinbarung sinnvoll. Welche Voraussetzungen dabei zu beachten sind, beleuchtet diese Woche der SteuerExpress im Verlag Manz.
Weitere aktuelle Themen sind unter anderem: Möglichkeiten der Abbedingung von kollektivvertraglichen Gehaltserhöhungen und Genussrechte mit gedeckeltem Dividendenanspruch im KVG. >>> Weiterlesen
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