Wien. Auf eine Besteuerungslücke bei Immobilien macht die Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss aufmerksam: mit dem sogenannten 1. Stabilitätsgesetz wurde die Besteuerung der Veräußerung von Liegenschaften neu geregelt. Dadurch ist eine Besteuerungslücke für Grund und Boden im Anlagevermögen insbesondere von AG und GmbH entstanden.
Für Veräußerungen von Grund und Boden vor dem 1.4.2012 bleiben Wertzuwächse daher unter Umständen unbesteuert, so Wolf Theiss.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Verkäufe danach stark begünstigt sein, heißt es weiter. Handlungsbedarf könne sich bereits in den Steuererklärungen für 2012 ergeben.
Link: Wolf Theiss