Wien. Durch die Verwaltungsgerichtsreform wird mit Jahresbeginn 2014 eine Vielzahl von Rechtsmittelinstanzen in der Verwaltung abgeschafft und durch das Bundesverwaltungsgericht ersetzt. Davon betroffen ist auch die Strom- und Gasregulierungsbehörde E-Control.
Bislang hat über Beschwerden gegen Kostenbescheide für Strom- und Gasnetzbetreiber des Vorstands der E-Control die Regulierungskommission entschieden. Die Regulierungskommission wurde dabei von der Stabstelle Rechtsmittelverfahren unterstützt. Mit 1. Jänner 2014 entscheidet über Beschwerden gegen einen Kostenbescheid der E-Control das Bundesverwaltungsgericht, erinnert die E-Control. Die Stabstelle Recht wird es nicht mehr geben.
Die Regulierungskommission ist ab 2014 nicht mehr zweitinstanzliche Behörde. Die Stabstelle Rechtsmittelverfahren als Hilfsapparat der Regulierungskommission werde daher ihre Tätigkeit mit Jahresende einstellen, heißt es in einer Aussendung der E-Control.
Die Aufgabe
Als Regulierungsbehörde entscheidet die E-Control jedes Jahr welche Kosten der Strom- und Gasnetzbetreiber anerkannt werden. Die Kostenbescheide sind die Basis für die Festsetzung der Netzentgelte, die wiederum die Endkunden (Haushalte, Gewerbe, Industrie) als Netzkosten bei ihrer Strom- oder Gasrechnung zu bezahlen haben.
Link: E-Control