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VKI jagt prämiengeförderte Zukunftsvorsorge: Echte Vertragsbeispiele aus 2003-2004 gesucht

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Wien. Seit August 2013 gelten für die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge (PZV) neue gesetzliche Bestimmungen. Der große Wurf sind sie jedoch in den Augen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) nicht, zumal manche Neuerungen in der Praxis noch gar nicht angekommen seien. Das zeige eine aktuelle Erhebung, bei der der VKI anonym 12 Versicherer getestet hat. Nun will der VKI Verträge zur PZV sowie aktuelle Umstiegsangebote weiter beobachten und ruft Konsumenten zur Mithilfe auf: Versicherungskunden, die zwischen 2003 und Anfang 2004 einen PZV-Vertrag abgeschlossen haben, seien eingeladen ihre Erfahrungen mitzuteilen.

Konkret will der VKI Kopien der Verträge (mit Geschäftsbedingungen und Konditionen, also auch dem Kleingedruckten), Angaben zu bisher geleisteten Einzahlungen sowie Kopien der neuen Verträge bzw. aller Unterlagen, die der jeweilige Anbieter bereits für den Wechsel zugeschickt hat.

Vor allem hinsichtlich der Kostentransparenz habe sich trotz geänderter Vorgaben auch im Jahr 2014 bisher wenig getan, heißt es in einer Aussendung. „Die Kosten sind bei den angebotenen Produkten nach wie vor zu hoch und führen dazu, dass kaum Rendite bei den Anlegern ankommt“, so VKI-Finanzexperte Walter Hager. Dasselbe gelte auch für laufende Verträge. „Unterm Strich bleibt den Vorsorgern oft wenig übrig.“

Die neuen Regelungen

Am 1. August 2013 wurde in der PZV u.a. ein zweistufiges Modell zur Veranlagung in Aktien eingeführt. Das Ziel der Neuerung war, den Spielraum für weniger riskante Anlageformen zu erweitern.

  • Demnach muss bei Steuerpflichtigen, die am 31.12. des Vorjahres das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, der Aktienanteil nun zwischen 15 und 60 Prozent betragen.
  • Bei über 50jährigen sind es zwischen 5 und 50 Prozent.

„Diese Änderung geht zwar prinzipiell in die richtige Richtung, sie geht aber nicht weit genug“, meint VKI-Experte Hager. „Nicht nur der VKI, auch manche Anbieter hätten sich den Verzicht auf eine Mindestaktienanteil, also eine Aktienquote ab null Prozent gewünscht.“

Neue Regelungen gibt es auch hinsichtlich Kostentransparenz und Informationspflichten: Anleger müssen nun vor Vertragsabschluss schriftlich über die in den Beiträgen potenziell enthaltenen Kosten informiert werden. Auch über die Veranlagungsstrategie, Chancen und Risiken sowie die garantierten Rentenzahlungen muss im Vorfeld aufgeklärt werden.

VKI testete anonym 12 Versicherer

In der Praxis werde diese Transparenz allerdings oft nicht erreicht, meint der VKI auf Basis seiner bisherigen Recherchen zeigen zu können: „Im Zuge unserer Recherchen haben wir bei insgesamt 12 Anbietern Angebote eingeholt – sowohl per Mail als auch in persönlichen, anonymen Beratungsgesprächen“, sagt Hager. „Die Angebote waren fast ausnahmslos wenig aussagekräftig. Einmal fehlten Angaben zu den Kosten, ein anderes Mal fehlten genaue Angaben zu den Leistungen. In einer Polizze waren noch nicht einmal die Rentenwerte angegeben – obwohl diese bei der PZV das zentrale Kriterium darstellen.“

Unverständlich sei zudem, warum ein Umstieg vom alten auf das neue Modell derzeit nur nach Ablauf der 10jährigen Mindestbindefrist möglich ist. Technisch wäre ein früherer Wechsel – laut Angaben der Anbieter – jedenfalls ohne Weiteres möglich. „Nicht zuletzt aus diesem Grund sind die 2013 umgesetzten Reparaturen an der PZV eher als halbherzig zu beurteilen“, resümiert Hager. „Sie machen das Konstrukt nicht wirklich attraktiver.“

Link: VKI

 

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