Wien/Wels/Luxemburg. Der EuGH hat im Streit zwischen „Kornspitz“-Markeninhaber Backaldrin und dem Angreifer Pfahnl eine Vorentscheidung getroffen: Pfahnl sieht das Wort „Kornspitz“ als allgemeine Bezeichnung an und will die Marke aufheben lassen. Doch die Marke ist weiterhin fest in der Hand von Backaldrin, so deren Anwalt Egon Engin-Deniz, Partner von CMS Reih-Rohrwig Hainz: „Die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes hat für den Bestand der Marke Kornspitz keine unmittelbaren Auswirkungen.“
Der EuGH hat nun die Kriterien festgelegt, nach denen der mögliche Verfall einer Marke zu prüfen ist, so Engin-Deniz: „Die vom EuGH aufgestellten Anforderungen sind für backaldrin keinesfalls unüberwindbare Hürden.“
Das Verfahren selbst ist in Österreich weiter zu führen. „Die Marke Kornspitz ist und bleibt unverändert bis zu einer gegenteiligen Entscheidung eines österreichischen Gerichtes oder der Nichtigkeitsabteilung eine eingetragene Marke im alleinigen Besitz von backaldrin“, betont Engin-Deniz.
Nach Luxemburg und zurück
Im Streit um die Marke „Kornspitz“ hat der Europäische Gerichtshof eine Zwischenentscheidung getroffen (Rechtssache C-409/12); die Rechtssache wurde nun mit den Kriterien, nach denen eine Entscheidung zu treffen ist, wieder nach Österreich verwiesen.
Dabei wird Backaldrin von Engin-Deniz (Partner und Leiter Abteilung Gewerblicher Rechtsschutz bei CMS Reich-Rohrwig Hainz) und Pfahnl von Maximilian Gumpoldsberger (Partner von SCWP Schindhelm in Wels) vertreten.
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