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Bildung & Uni, Personalia, Recht

Grazer Rechts-Dekan Marko: Studienplatzfinanzierung wäre besser als Zugangshürden für Jus-Studium

Univ.-Prof. Joseph Marko ©Uni Graz/Sissi Furgler
Univ.-Prof. Joseph Marko ©Uni Graz/Sissi Furgler

Studium und Karriere. Unsere neue Serie „Jus studieren in Österreich“ beleuch­tet die Rahmenbedingungen, Neuerungen und Herausforderungen rund um das Studium der Rechtswissenschaften in Österreich.

Im heutigen Interview schildert Univ.-Prof. Joseph Marko, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz, den zunehmenden Wettbewerb am juristischen Arbeitsmarkt. Er erklärt auch, wie die rechtswissenschaftliche Fakultät der Uni Graz darauf reagiert – und warum er Zulassungsbeschränkungen zum Jus-Studium für einen Fehler hält.

Recht.Extrajournal.Net: Wie verändern sich die Anforderungen an Jus-Studenten und Absolventen?

Joseph Marko: Seit jeher sind schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit sowie analytisches Denken essentielles Rüstzeug eines jeden Juristen. Die Schulung dieser Fähigkeiten stellt daher einen wichtigen Aspekt des Jus-Studiums dar. Besonderes Augenmerk ist auch auf das problem- und fallorientierte Arbeiten unter Berücksichtigung des Praxisbezugs zu legen, das sich zunehmend fächerübergreifend darstellt. Ziel der Ausbildung an der Grazer Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist es daher, die Studierenden auf diese Herausforderungen sorgsam vorzubereiten.

Der immer breiteren Diversifizierung der praktischen Aufgabengebiete von Juristen trägt die Fakultät durch eine ständige Evaluierung und Adaptierung des Lehr- und Studienangebots Rechnung. So hält das Lehrveranstaltungsangebot mit den neuesten Entwicklungen im Recht Schritt und werden individuelle Schwerpunktsetzungen durch Vertiefungen im dritten Studienabschnitt ermöglicht und gefördert. Die Einführung eines neuen Studienplans für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften im Herbst 2014 ist augenscheinliches Beispiel für dieses Bestreben der Fakultät. Daneben werden auch vielfältige postgraduale Fortbildungsmöglichkeiten angeboten.

Zu unterstreichen ist überdies die Bedeutung der Internationalisierung für das Studium und die Studierenden. Fremdsprachenbeherrschung und Auslandserfahrungen sollten die Vita eines jeden Absolventen abrunden. Die Fakultät kommt diesen Anforderungen u.a. dadurch nach, dass das fremdsprachige, insbesondere englischsprachige, Lehrangebot beträchtlich erweitert wurde und von der Fakultät Gastprofessoren aus dem Ausland für Forschung und Lehre eingeladen werden.

Gibt es Ihrer Meinung nach ein Überangebot an Absolventen der Rechtswissenschaften? Wie sehen Sie die Berufschancen der Absolventen?

Marko: Faktum ist, dass das Studium der Rechtswissenschaften nach wie vor ein Massenstudium ist. Eine sehr hohe Anzahl an Studienabgängern drängt daher in den Arbeitsmarkt, sodass die Stellen für Juristen am Arbeitsmarkt sehr kompetitiv sind.

Daher ist es immer stärker notwendig geworden, dass Juristen neben den juristischen Kernberufen in Justiz und Verwaltung in immer vielfältigeren Bereichen, d.h. auch der Wirtschaft, internationalen Organisationen etc. tätig werden und sich schon während des Studiums entsprechende „Soft Skills“, wie z.B. Sprachkenntnisse, aber auch rhetorische Fähigkeiten und Managementskills, aneignen.

Wie ist Ihre Meinung über Zugangsbeschränkungen zum Jus-Studium?

Marko: Grundsätzlich bin ich gegen Zugangsbeschränkungen zum Jus-Studium. Im Ergebnis wird man aber wohl nicht um ein Modell der Studienplatzfinanzierung herumkommen, um die Qualität der Aus- und Weiterbildung weiterhin garantieren zu können. Ein solches Modell muss jedenfalls auf zwei Eckpfeilern beruhen: zum einen auf einer Überprüfung von Leistungen am Beginn des Studiums, um die Motivation zur Studienwahl, aber auch Chancen, das Studium erfolgreich zu Ende zu führen, zu testen.

Zum anderen bedarf es auch eines wirkungsvollen Stipendiensystems, welches sozial Benachteiligten ermöglicht, dem Studium nachzugehen und sie nicht zwingt, nebenbei das für Lebenshaltungskosten und Studium erforderliche Geld in schlecht bezahlten Berufen zu verdienen.

In einem solchen Modell sind daher keine quantitativen Zugangsbeschränkungen durch abstrakte Festlegung der Zahl von Studienplätzen im Vorhinein durch ein Ministerium erforderlich, wohl aber qualitative Anforderungen mit der Konsequenz, dass ein Studium auch nach spätestens drei Semestern abgebrochen werden muss, was nach den jetzigen gesetzlichen Regelungen der Studieneingangsphase de facto verunmöglicht wird.

Univ.-Prof. Joseph Marko ist Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz.

Link: Rechtswissenschaftliche Fakultät der Uni Graz

 

Fakten zum Jus-Studium in Graz:

Zahl der Jus-Studenten:
Diplomstudium Rechtswissenschaften: 4008
Doktoratsstudium Rechtswissenschaften: 402

Zahl der Absolventen:
Diplomstudium Rechtswissenschaften: 270
Doktoratsstudium Rechtswissenschaften: 18

 

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