Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht, Tipps

Facebook-Sammelklage von Max Schrems vom Handelsgericht Wien zurückgewiesen

Justizzentrum Wien 2 Credit ejn P1020109
Justizzentrum Wien Mitte ©ejn

Wien. Unter großem Medienecho hat Jurist und Datenschutz-Aktivist Max Schrems letzte Woche Sammelklage gegen den internationalen Social Media-Riesen Facebook eingebracht. Doch auf den ersten Anlauf folgt gleich eine Kursänderung: Das Handelsgericht Wien hat die Klage wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen, bestätigt ein Gerichtssprecher gegenüber Recht.Extrajournal.Net. Der Grund: Schrems erhebe Ansprüche nach Datenschutzgesetz und damit in einer Sache, für die das Handelsgericht nicht zuständig sei.

Nächste Anlaufstelle für Schrems ist nun das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien: Auch dieses dürfte jetzt prüfen, ob die Klage zulässig ist. Schrems – hinter ihm steht der Prozessfinanzierer Roland – hofft weiterhin auf eine erste mündliche Verhandlung vor einem österreichischen Gericht noch 2014.

Die Abweisung durch das Handelsgericht Wien betreffe rein die Zuständigkeit, sei also keine Entscheidung zum Inhalt der Sache, so der Gerichtssprecher.

Der österreichische Jurist Schrems – derzeit im Doktoratsstudium – prangert in seiner Klage angebliche Datenschutzverstöße des Sozialen Netzwerks an und will einen Schadenersatz von 500 Euro pro Beteiligtem von Facebook erstreiten – in Summe läppert sich das natürlich. In den Medien wurde die Ankündigung der Klage von Schrems international stark beachtet: Kaum jemals haben Fragen des Datenschutzes soviel Aufmerksamkeit erzielt wie derzeit; der Datenschutz-Aktivist profitiert von der allgemeinen Besorgnis.

Der schwierige Start des Facebook-Prozesses wirft jetzt freilich Licht auf die Tatsache, dass Schrems mit seiner „Sammelklage“ in vieler Hinsicht Neuland betritt: abgesehen davon, dass er nach österreichischem Recht für alle Facebook-User der Welt (mit Ausnahme der USA und Kanada) punkten will, gibt es juristisch gesehen eine Sammelklage („class action suit“) nach US-Muster in Österreich überhaupt nicht.

Üblich sind in Österreich nur Verbandsklagen, wie sie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums für geschädigte Konsumenten einbringt; den nötigen offiziellen Status hat Schrems aber nicht.

Sammelklage im Eigenbau

Schrems und seine Anwälte von der Kanzlei PFR haben daher den Weg gewählt, online Mitstreiter zu suchen, die sich dem Verfahren anschließen und ihre Ansprüche gegenüber Facebook an Schrems abtreten. Diese Konstruktion unter Einbindung des Prozessfinanzierers Roland soll dafür sorgen, dass das finanzielle Risiko eines solchen Verfahrens für alle Beteiligten – nicht zuletzt die Unterstützer – kalkulierbar bleibt. Seit der Ankündigung letzte Woche haben laut Schrems bereits etwa 12.000 Teilnehmer auf „Ok“ geklickt (Stand vom Montag).

Wenn Schrems im zweiten Anlauf erfolgreich ist, seine Klage also vom Landesgericht Wien angenommen wird, dann wird sie laut Experten zunächst Facebook Irland (die beklagte Partei) zugestellt; der Social Media-Riese (der sich zu den aktuellen Vorwürfen bisher nicht geäußert hat) hat dann Fristen von einigen Wochen für eine erste Reaktion zu beachten.

Update: Laut Schrems hat seine Sammelklage mittlerweile 25.000 Mitstreiter.

Link: Europe-vs-Facebook

 

Weitere Meldungen:

  1. Proemion übernimmt Trendminer mit White & Case
  2. Ergo Versicherung: „Digital Transformation Days“ zeigen IT-Trends
  3. RWE bringt erste grüne Anleihe in USA mit Clifford Chance
  4. Lindsay kauft 49,9% an Pessl Instruments mit Baker McKenzie