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Business, Recht

EuGH urteilt im Streit zwischen AUA und Gewerkschaft: Alter AUA-Kollektivvertrag wirkt nach

Wien. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen AUA-Streit setzen die Gewerkschaft vida und der AUA-Betriebsrat nach eigenem Bekunden auf neue KV-Verhandlungen. Der von der AUA eingeschlagene Weg des Betriebsübergangs auf Tyrolean (und zu deren günstigeren Tarifen) habe eine Absage vom Höchstgericht erhalten. „Wir streben aber weiter eine Verhandlungs- und Vergleichslösung mit dem Unternehmen an“, so vida-Vorsitzender Gottfried Winkler und AUA-Betriebsrat-Bord-Vorsitzender Karl Minhard in einer Stellungnahme.

Die AUA sieht noch Fragen offen, die zu ihren Gunsten beantwortet werden könnten – und zwar vom OGH in Österreich, der nun wieder am Zug ist. Doch scheint man ebenfalls auf einen neuen KV zu hoffen. Während der ÖGB in dem Verfahren von Roland Gerlach (Gerlach Rechtsanwälte) vertreten wird, hat die AUA die Kanzlei Kunz Schima Wallentin zur Seite.

Das Urteil des EuGH stelle klar, dass der gekündigte AUA-Kollektivvertrag für das fliegende Personal nachwirkt und sei dabei noch eindeutiger als der Antrag des Generalanwalts, heißt es in einer Aussendung der Gewerkschaft.

Es entziehe auch jeder Spekulation, dass der Tyrolean KV auf die AUA Belegschaft nachwirken könnte, unmissverständlich den Boden, verweisen Betriebsrat und Gewerkschaft auf die Randziffern 32 und 33 des Urteils vom 11.9.2014 (C-328/13).

Link: Gerlach Rechtsanwälte

Link: Kunz Schima Wallentin

 

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