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Business, Recht

Grundbuchbesichert? VKI erwirkt Urteil gegen Wienwert, Immobilienfirma beruft mit Kraft & Winternitz

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Wien. Die Wienwert Immobilien Finanz AG bewarb ihre „Wienwert Immobilienanleihe“ im Radio und in Inseraten mit dem Argument, dass diese „grundbuchbesichert“ sei. Erst in den Klauseln der Bedingungen zum Produkt wurde aber darauf hingewiesen, dass eine solche Sicherstellung nur eingeräumt werde, soweit dies auch möglich sei.

Der VKI führte – im Auftrag des Sozialministeriums – daraufhin eine Verbandsklage nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb. Das Handelsgericht Wien hat nun die entsprechenden Klauseln als intransparent und unwirksam angesehen und die Werbung als irreführend untersagt. Es dürfe nicht mit „grundbücherlicher Sicherheit“ geworben werden, wenn diese nicht auch immer gewährt werden könne. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wienwert wehrt sich – und hat dafür die Kanzlei Kraft & Winternitz aufgeboten.

Konkret bot die Wienwert Immobilien Finanz AG eine „Wienwert Immobilienanleihe“ zu einem Stückpreis von 2.500 Euro je Einlage an. Diese wurde u.a. bundesweit im Radio mit „6,5 Prozent; Grundbuchgesichert“ beworben. Nicht betont wurde in der Werbung die Einschränkung, dass eine tatsächliche „grundbücherliche Sicherstellung“ nur eingeräumt werde, soweit dies auch möglich sei, heißt es in einer Aussendung des VKI.

Dies sei etwa nicht der Fall, wenn der Erwerb einer Liegenschaft drittfinanziert wird. Hier wird die Bank im ersten Rang eingetragen – und nicht wie aufgrund der Werbung zu erwarten die Anleger. Auch bei der Zwischenschaltung einer „Zweckgesellschaft“ ist die bücherliche Absicherung nicht mehr in der Ingerenz von Wienwert.

Damit konnte genau das nicht in allen Fällen geboten werden, was der Kunde aufgrund der Werbung erwartet hätte: eine umfassende Absicherung seines Anteils im Grundbuch, zürnt der VKI.

„Wer heutzutage im Radio mit 6,5 Prozent Zinsen lockt und absolute Sicherheit verspricht, wendet sich an ein großes Publikum, das lediglich eine sichere Alternative zum Sparbuch sucht. Viele Menschen glauben, mit einer Eintragung im Grundbuch abgesichert zu sein und erkennen nicht, dass eine nachrangige Eintragung im schlechtesten Fall keinerlei Sicherheit bietet“, so Beate Gelbmann, zuständige Juristin im VKI. „Wir freuen uns über das Urteil des Handelsgerichts Wien und werden auch weiterhin versuchen, mit Klagen gegen irreführende Werbung die Anlageskandale von morgen zu verhindern.“

Wienwert: „Wir halten, was wir in der Werbung versprechen“

Die Reaktion von Wienwert folgte prompt: „Es ist sehr schade, dass es überhaupt zu diesem Verfahren gekommen ist. Mit Gesprächen im Vorfeld hätte man diesen Konflikt vermeiden können, aber leider hat der VKI nicht das direkte Gespräch mit uns gesucht, sondern gleich den Klagsweg beschritten.“ So kommentiert die Wienwert Immobilien Finanz AG die VKI-Klage und das nicht-rechtskräftige Urteil des Handelsgerichts Wien.

In der Aussendung von Wienwert heißt es weiter: „Das Handelsgericht Wien hat jetzt in einem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, entschieden, dass die Aussage ,grundbuchbesichert‘ in der Radiowerbung für eine Wienwert-Anleihe irreführend sei. Das sind die Fakten: Wienwert bietet seinen Investoren eine Absicherung, die weit über das hinausgeht, was andere Anleihe-Emittenten ihren Anlegern als Sicherheit anbieten. Diese Absicherung erfolgt bei allen Wienwert-Projekten über einen Treuhänder, der kontrolliert, dass die Anlegergelder ausschließlich in konkrete Immobilienprojekte investiert werden. Dieser Treuhänder wird als Anwalt und Stellvertreter der Anleger auch ins Grundbuch eingetragen. Obwohl dieses Vorgehen ausdrücklich den Bestimmungen des Kuratorengesetzes entspricht, ist das Gericht der Meinung, dass die grundbücherliche Sicherstellung der Anleger damit eingeschränkt wird. Von Wienwert beantragte Beweise wurden leider vom Gericht nicht aufgenommen.“

„Wir sind nach wie vor der festen Überzeugung, dass unsere Werbung nicht irreführend ist“, so der Wienwert-Vorstand. Die Zeichner von Wienwert-Anleihen seien durch die Eintragung des Treuhänders ins Grundbuch um mein Vielfaches besser abgesichert als die Zeichner der meisten Anleihe-Emissionen, heißt es. „Mit diesem Vorteil wollen wir auch weiterhin werben dürfen. Leider hat uns das Gericht bei der sehr kurzen Verhandlung keine Möglichkeit eingeräumt, gemeinsam zu klären, was in der Werbung erlaubt ist und was nicht. Um hier zu einer Klarheit zu kommen, werden wir gegen das Urteil des Handelsgerichts in Berufung gehen.“

Vertreten wird Wienwert dabei von Kraft & Winternitz Rechtsanwälte. Wienwert werde darüber hinaus bei der neuen Radiowerbung, die jetzt angelaufen ist, auf die beanstandeten Formulierungen bewusst verzichten.

Weiters heißt es: „Wienwert hat bereits sechs Anleihen begeben, stets wurden alle Anleihegelder ausschließlich in Immobilien investiert, stets wurden alle Zinskupons und Fälligkeiten pünktlich bedient. Wienwert begibt eine Anleihe, um mit den Mitteln daraus Projekte zu finanzieren – so wie wir das detailliert auch im Prospekt bekanntgeben. Über attraktive Zinsen beteiligt Wienwert Anleihezeichner an den Gewinnen aus diesen Projekten. Mit Erfolg: In rund 20 Jahren Unternehmenstätigkeit ist es bei allen Projekten gelungen, einen Gesamtgewinn zu erzielen.“

Link: VKI

Link: Wienwert (Wienwert.at; nicht mehr aktiv)

Link: Kraft & Winternitz

 

 

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