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Recht

VKI zieht gegen Lyoness in den Niederlanden vor Gericht

Wien.  Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Lyoness Europe AG. Man ortet 61 gesetzwidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens. Nachdem die Einkaufsgemeinschaft gegen ein Urteil des Handelsgerichts Wien Berufung einlegte und ein rechtskräftiges Urteil erst 2016 zu erwarten ist, eröffnet der VKI nun einen neuen Kriegsschauplatz. Zusammen mit Prozessfinanzierer Advofin und Rechtsanwalt Eric Breiteneder wird Geschädigten die Teilnahme an einer Sammelaktion ermöglicht – wobei auf eine Rechtsform aus den Niederlanden zurückgegriffen wird.

„In den Niederlanden existiert ein Verfahren für die Abwicklung von Massenschäden, das sowohl für Geschädigte als auch für den Schädiger Vorteile mit sich bringt“, so VKI-Chefjurist Peter Kolba. „Leider wurden in Österreich bisher keine vergleichbaren Instrumente geschaffen.“

Das Instrument

Das niederländische Gesetz für Vergleiche bei Massenschäden („Wet Collectieve Afwikkling Massaschade“, WCAM) biete eine Möglichkeit für Unternehmen, internationale Rechtssachen schnell und umfassend beizulegen. Eine unabhängige Stiftung agiere dabei als direkter Verhandlungspartner mit dem Schädiger. Kommt dabei ein Vergleich zustande, kann die Stiftung diesen durch ein Gericht für bindend erklären lassen. Innerhalb der EU habe die Entscheidung damit dieselbe Wirkung wie ein Gerichtsurteil.

„Für den Schädiger liegt der Vorteil darin, dass dieses Verfahren die Möglichkeit einer Gesamtbereinigung bietet“, erklärt der Wiener  Rechtsanwalt Eric Breiteneder, der derzeit zahlreiche Geschädigte persönlich vertritt. „Nur jene Betroffene, die mit dem Vergleich nicht einverstanden sind, optieren aus der Bindungswirkung hinaus und können versuchen, im Individualprozess eine bessere Lösung zu erzielen.“

Komme dagegen kein Vergleich zustande, kann die Stiftung in den Niederlanden ein Feststellungsverfahren führen. „Das Prozesskostenrisiko ist dabei nicht mit österreichischen Verhältnissen zu vergleichen, da ein Kostenersatz an den Gegner maximal wenige tausend Euro ausmacht – auch wenn der Streitwert mehrere Millionen Euro beträgt“, so Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Ausgehend vom Feststellungsurteil könne im Weiteren in den Niederlanden eine Sammelklage geführt werden, bei der es im Wesentlichen nur noch um die Berechnung des Schadens geht. Die Forderungen können dabei problemlos zusammengefasst werden.

Das Ziel

Im nächsten Schritt bieten VKI, Breiteneder und Advofin der beklagten Einkaufsgemeinschaft Lyoness daher einen umfassenden Vergleich mit der sich in Gründung befindlichen Stiftung >Stichting Lyoness Claim< an, heißt es weiter. Nehme das Unternehmen die Option wahr und komme es zu einem Vergleich, werden die bekannten Geschädigten direkt benachrichtigt.

Weitere Geschädigte müssen sich innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Verfahren abmelden (opt out). Andernfalls sind auch sie Teilnehmer des Vergleiches und bekommen über die Stiftung teilweise Schadenersatz, so der VKI.

Ab sofort haben Geschädigte die Gelegenheit, sich unter www.advofin.at zur Sammelaktion gegen Lyoness anzumelden. Die Beteiligung sei gegen eine Erfolgsquote von 25 bzw. 36 Prozent ohne weitere Kosten und persönliches Risiko möglich. „Wir werden alle Geschädigten dem anhängigen Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen und auch mit den Mitteln des Zivilrechtes deren Ansprüche verfolgen“, erklärt Franz Kallinger, Vorstand des Prozessfinanzierers Advofin AG.

Bei Lyoness wurden die Vorwürfe bisher stets zurückgewiesen; schon die Zählweise („61 gesetzwidrige Klauseln“) der Verbraucherschützer sei falsch.

Link: VKI

 

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