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Business, Recht

VKI schließt Frieden mit Energieversorger KELAG

©ejn

Verbraucherschützer. Der VKI klagte nach zwei Preiserhöhungen die Kärntner KELAG: Nun hat man sich geeinigt, Kunden erhalten nach Anmeldung Geld zurück.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Energieunternehmen KELAG-Kärntner Elektrizitäts-AG wegen zwei Preisanpassungsklauseln geklagt und kürzlich dazu eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) erwirkt. Darin erklärte der OGH zwei Preisanpassungsklauseln aus den Jahren 2019 und 2020 für unzulässig.

Zuvor schon gegen die EVN gewonnen

Hintergrund: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen 2019 der KELAG befand sich bis Februar 2020 eine Preisänderungsklausel, die vom OGH im Herbst 2019 gegenüber der EVN als gesetzwidrig beurteilt wurde. Mit dem neuen Urteil fällt nach Ansicht des VKI nun auch bei der KELAG die Grundlage für die Preisanpassung vom 01.09.2019 weg.

Der VKI konnte nunmehr mit der KELAG einen Vergleich für betroffene Konsumentinnen und Konsumenten erzielen, heißt es in einer Aussendung. Betroffene Kundinnen und Kunden erhalten demnach im Rahmen einer kostenlosen VKI-Sammelaktion Geld zurück, allerdings ist dafür laut VKI eine Anmeldung bis spätestens 31.12.2022 erforderlich.

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