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Das Firmen-Digitalisierungsgesetz 2022 startet

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Parlament. Der Justizausschuss des Nationalrats hat mit einem neuen Gesetz Änderungen bei Online-Unternehmensgründungen und Firmenbuchgebühren auf den Weg gebracht.

Das Gesellschaftliche Digitalisierungsgesetz 2022 passierte jetzt mit Stimmenmehrheit den Justizausschuss: In Umsetzung einer EU-Digitalisierungs-Richtlinie werden damit etwa Online-Firmenbuchanmeldungen von Einzelunternehmen ermöglicht. Zu zahlreichen Änderungen kommt es auch bei Firmenbuchgebühren, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Was das neue Gesetz bringt

Konkret stimmten ÖVP, FPÖ und Grüne im Justizausschuss für den Koalitionsantrag für das Gesellschaftliche Digitalisierungsgesetz 2022. Damit soll eine EU-Digitalisierungs-Richtlinie umgesetzt werden, die die Gründung von (Kapital-)Gesellschaften, die Eintragung von Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten sowie die spätere Einreichung von Urkunden und Informationen zum jeweiligen nationalen Unternehmensregister (in Österreich: zum Firmenbuch) vollständig online ermöglichen soll. Neben dem Gesellschaftlichen Digitalisierungsgesetz 2022 haben die Koalitionsparteien umfassende Änderungen von betreffenden Gesetzesmaterien zur Umsetzung der Richtlinie beantragt.

  • Vielen Vorgaben der Richtlinie werde bereits durch die geltende österreichische Rechtslage entsprochen, so die Erläuterungen. Beispielsweise könne eine GmbH schon derzeit online gegründet werden.
  • In anderen Bereichen – etwa bei der Verknüpfung der Unternehmensregister der Mitgliedstaaten über das „Business Register Interconnection System (BRIS)“ – seien jedoch noch Anpassungen erforderlich, die mit der Vorlage vorgenommen werden sollen.
  • Außerdem sollen künftig auch die Firmenbuchanmeldungen von Einzelunternehmer*innen vollständig online durchgeführt werden können.
  • Die bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft erforderliche Zahlung von Gesellschaftskapital soll nunmehr bei allen Banken aus dem EWR ermöglicht werden, die aufgrund der Niederlassungsfreiheit oder aufgrund der Dienstleistungsfreiheit zum Betreiben von Bankgeschäften in Österreich befugt sind.

Die Änderungen bei den Gebühren

Unter anderem kommt es mit den Anpassungen auch zu zahlreichen Änderungen bei den Gebühren betreffend das Firmenbuch:

  • So sollen etwa für die erstmalige Eintragung eines Unternehmens einheitliche Gebühren vorgesehen werden.
  • Eintragungsgebühren für Änderungen im Firmenbuch soll es nur mehr für ausgewählte Tatbestände geben.
  • Mit der Einrichtung der digitalen Bürger*innen- und Unternehmensplattform „JustizOnline“ werde laut Erläuterungen zudem ein einfacher und bürger*innenfreundlicher Zugriff auf das Grund- und Firmenbuch ermöglicht.

Die Debatte

Justizministerin Alma Zadić zeigte sich erfreut über das vorliegende Gesetz, mit dem die Digitalisierungs-Richtlinie der EU umgesetzt werde. Mit den Änderungen würden sich Unternehmen in Österreich künftig jährlich rund 7,5 Mio. € an Gebühren ersparen, strich Zadić hervor. Damit handle es sich um eine Maßnahme im Sinne des österreichischen Wirtschaftsstandorts.

Klaus Fürlinger (ÖVP) bezeichnete den Umsetzungsentwurf als gelungen. Es komme zu einer Entbürokratisierung und zu weniger Gebühren für die Unternehmer*innen, so Fürlinger. Auch Harald Stefan und Philipp Schrangl (FPÖ) fanden das Gesetz positiv. Österreich sei in diesem Bereich fortschrittlich und mit digitalen Unternehmensgründungen ein Vorbild in Europa, so Stefan. Für Schrangl biete des Gesetz einen Weg, der Gründer*innen und Verbraucher*innen diene.

Nikolaus Scherak (NEOS) hingegen äußerte noch Skepsis. Man gehe zwar Schritte in die richtige Richtung, was die Digitalisierung anbelange. Vieles bleibe für die Unternehmer*innen aber weiterhin mühsam. Scherak kündigte an, einige Punkte des Gesetzes bis zur Abstimmung im Plenum noch genauer prüfen zu wollen.

Und die Wiener Zeitung?

Weil im Gesetzesantrag auch eine Regelung zur Veröffentlichung von Firmenbucheinträgen in der Ediktsdatei und der Wiener Zeitung enthalten ist, waren auch die Pläne der Regierung für die älteste Tageszeitung der Welt Thema im Ausschuss. Petra Oberrauner (SPÖ) sah die vorliegenden Maßnahmen untrennbar mit dem Schicksal der Zeitung verbunden. Ihre Fraktion könne das Paket erst unterstützen, wenn die Zukunft der Wiener Zeitung langfristig und als Printmedium gesichert sei, so Oberrauner. Ausschussvorsitzende Michaela Steinacker (ÖVP) verwies in diesem Zusammenhang auf ein Gesetz zur Wiener Zeitung, das sich derzeit in Begutachtung befinde.

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