Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht, Tipps

Neue Urheberrechtsnovelle: Kaum einer ist zufrieden

Wien. Die geplante Urheberrechtsnovelle soll in Österreich den Künstlern und Kreativen neue Einkommensquellen erschließen, Verlagen per Leistungsschutzrecht Geld bringen und mehr. Doch der Widerstand ist beträchtlich. So kritisiert die Internetprovider-Vereinigung ISPA, das durch den Entwurf erhebliche Rechtsunsicherheit drohe. Die Handy-Firmen sehen eine sachlich nicht gerechtfertigte „Handy-Steuer“. Und die AK schießt sich in ihrer Stellungnahme auf einen Gegner ein, der normalerweise im Hintergrund bleibt: Die mächtigen Verwertungsgesellschaften als Lobby und finanzielle Drehscheibe hinter den Anliegen der Künstler.

Die ISPA lehnt in einer Aussendung Leistungsschutzrecht und Festplattenabgabe als „Technologieabgaben“ ab. Konkret wird kritisiert:

  • Das Leistungsschutzrecht (LSR) hemme die Entwicklung von innovativen Diensten und neuen Geschäftsmodellen.
  • Die Begrifflichkeiten im Gesetzesentwurf bringen Rechtsunsicherheit mit sich.
  • Das LSR laufe auch den Interessen der Autoren und Autorinnen entgegen.
  • Das LSR heble einen Grundsatz des World Wide Webs aus und führe zu Wettbewerbsverzerrung.
  • Auch „Technologieabgaben“ auf Speichermedien jeder Art seien im digitalen Zeitalter strikt abzulehnen.
  • Die Einschränkung des Rechts auf Privatkopie sei schwer eingrenzbar und für Laien nicht verständlich.

Sozialpartnerschaftlicher Angriff auf die Verwertungsgesellschaften?

Auch die AK kritisiert den vorliegenden Entwurf für die sogenannte Speichermedienabgabe. „Die Umstellung der Privatkopievergütung von einer geräte- oder speicherabhängigen Abgabe zu einem zukunftsgewandten Vergütungssystem, das nicht an Geräte oder Speicher gekoppelt ist, wurde leider verpasst. Da hätten wir uns mehr erwartet.“, so die Leiterin des AK Wirtschaftsbereichs, Maria Kubitschek.

Die bisherige Vergütung auf bestimmte Speicher wie leere CDs, DVDs, Speichersticks und andere werde nun auf alle möglichen Speicher, wie etwa Festplatten, ausgeweitet. Auch wenn die Abgaben nun in der Höhe gedeckelt werden, wäre ein von Geräten und Speichern unabhängiges Pauschale transparenter, einfacher und treffsicherer gewesen. Durch die wachsende Bedeutung von Cloud- oder Streamingdiensten sind in ein paar Jahren weitere Streitigkeiten somit sicher. Die geplante Deckelung von sechs Prozent für die Speicherpreise sei außerdem zu hoch gegriffen.

Die AK fordert Nachbesserungen des vorliegenden Entwurfs im Sinne der Konsumenten: So sollte die Tarifautonomie der Verwertungsgesellschaften gänzlich abgeschafft werden: Wenn sich die Wirtschaftskammer (WKÖ) und die Verwertungsgesellschaften nicht auf einen Tarif einigen, durfte bisher die Verwertungsgesellschaft die Höhe bestimmen. Daher wird der gesetzliche Maximalbetrag der Belastung der einzelnen Medien wohl auch der tatsächliche sein, fürchtet die AK. „Mit der Tarifautonomie sind wieder langwierige Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert“, so Kubitschek.

Zweitens schlägt die AK eine generelle Neuordnung der Verwertungsgesellschaften vor: „Die Abgaben für die Urheber müssen transparenter und leichter durchschaubar werden, gerade für diejenigen, die dafür zur Kasse gebeten werden“, so Kubitschek. Drittens brauche es eine klare, konsumentenfreundliche Regelung für die Rückvergütung: Wenn KonsumentInnen auf Medien keine Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken speichern, sollen sie sich die bezahlte Vergütung auf einfache Weise zurückholen können.

Nicht alle Künstler sind happy

Auf Seiten der Künstler wird der Entwurf vielerorts begrüßt, auch wenn man sich mehr erwartet habe. Freilich sind bei weitem nicht alle Künstler zufrieden: So kritisiert die österreichische Regisseursvereinigung ADA (Austrian Directors‘ Association / Österreichischer Regieverband), dass es sich um ein „Urheberrecht ohne Rechte für UrheberInnen“ handle. Der Entwurf berücksichtige nur die Interessen der Filmproduzenten.

2012 habe der EuGH in der Sache „Luksan vs Van der Let“ entschieden, dass der §38 (vulgo „Cessio Legis“) des österreichischen Urheberrechts gegen Europäisches Recht, genauer gegen Art.17/2 der Grundrechte-Charta verstößt. Der Staat Österreich sei dementsprechend aufgefordert, das nationale Urheberrecht anzupassen. Der vorgelegte Entwurf stelle, was die relativen Positionen der Regisseure und Filmhersteller betreffe, die alte Regelung im neuen Kleid dar, so die ADA.

Die Begutachtungsfrist für den Entwurf endet übrigens heute, nach nur 10 Tagen – eine unüblich kurze Frist, heißt es in vielen Stellungnahmen kritisch.

Link: ISPA

Link: ADA

 

Weitere Meldungen:

  1. Proemion übernimmt Trendminer mit White & Case
  2. Ergo Versicherung: „Digital Transformation Days“ zeigen IT-Trends
  3. Peter Hanke wird Country Manager Austria bei Fortinet
  4. BMD-Webinare bilden KI-Profis für KMU und Steuerkanzleien aus