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Recht

Montenegro will mehr von WTO, Schnitzer Law berät

Johannes S. Schnitzer ©Schnitzer Law
Johannes S. Schnitzer ©Schnitzer Law

Wien. Johannes S. Schnitzer von der Kanzlei Schnitzer Law beriet Montenegro beim Beitritt zum Beschaffungsabkommen der Welthandelsorganisation WTO: Der rund 625.000 Einwohner zählende kleine Staat hat das Verfahren in rund einem Jahr abgeschlossen.

Montenegro wird offizielles Mitglied des Beschaffungsabkommens der Welthandelsorganisation (WTO Government Procurement Agreement – GPA). Die Schnitzer Rechtsanwalts GmbH hat Montenegro im Rahmen eines von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) finanzierten Projekts während des gesamten Beitrittsprozesseses zum GPA beraten. Seit 2001 sei es erst drei souveränen Staaten gelungen, die komplexen GPA-Beitrittsverhandlungen erfolgreich abzuschließen, heißt es weiter.

Über den Deal

Das WTO Beschaffungsabkommen gilt als weltweit wichtigster völkerrechtliche Vertrag zur Liberalisierung nationaler Beschaffungsmärkte. Mitgliedschaft im GPA eröffne Montenegro und den anderen GPA-Mitgliedern einen Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Höhe von rund 1.700 Milliarden US-Dollar (ca. 1.450 Mrd. Euro) pro Jahr.

Neben der Förderung von internationalem Wettbewerb im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens ziele das GPA vor allem auf erhöhte Transparenz und verantwortungsvollem Umgang mit Steuergeld (good governance) ab. Die derzeitigen GPA-Parteien sind – neben nunmehr Montenegro – unter anderem die EU (samt ihren 28 Mitgliedstaaten), Israel, Japan, Kanada, Korea, Lichtenstein, Singapur, die Schweiz und die USA.

Ein Betritt zum GPA erfordert laut Schnitzer Law im Wesentlichen zwei Voraussetzungen:

Erstens muss ein GPA-Beitrittskandidat den GPA-Parteien ein sogenanntes „Marktzugangsangebot“ unterbereiten. Das „Marktzugangsangebot“ regelt, welche öffentlichen Auftraggeber (Ministerien, Regionen, staatliche Unternehmen) und welche Auftragsarten (Warenlieferungen, Dienstleistungen und Bauaufträge) dem internationalen Wettbewerb geöffnet werden. Das „Marktzugangsangebot“ wird mit den GPA-Parteien (etwa der EU, den USA, Kanada, Japan) in diversen Verhandlungsrunden – die am Sitz der WTO in Genf stattfinden – verhandelt.

Zweitens muss der beitretende Staat nachweisen, dass sein nationales Vergaberechtsregime mit den GPA-Grundprinzipien wie etwa Nicht-Diskriminierung, Transparenz oder effektivem Rechtschutz übereinstimmt.

Freude beim Anwalt über Montenegro

Montenegro sei der erste Staat, welcher dem 2014 in Kraft getretenen und völlig überabeiteten GPA (revised GPA) beigetreten ist. Zweitens habe kein Land den komplexen GPA-Beitrittsprozess rascher als Montenegro abgeschlossen. Drittens zeige Montenegro als EU-Beitrittskandidat, dass eine Mitgliedschaft im GPA auch vor einem EU-Beitritt möglich ist.

„Wir sind stolz darauf, dass wir Montenegro und die EBRD während des gesamten Beitrittsprozesses samt den komplexen Verhandlungsrunden in Genf aus rechtlicher und strategischer Sicht beraten durften. Vor allem freuen wir uns, dass der Beitritt von Montenegro zum GPA schon jetzt als Vorbild für andere Staaten gilt, die eine Mitgliedschaft im GPA in naher Zukunft anstreben““, so Schnitzer.

Link: Schnitzer Law

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