Wien. Am 32. Dezember ist es bekanntlich zu spät, was viele Steuermaßnahmen für das heurige Jahr betrifft. Doch BDO Austria warnt, dass es auch am 31. September schon zu spät sein kann: Immer häufiger stelle der 30. September eine wichtige Fallfrist dar – von Jahresabschlüssen bis Umgründungen.
So müssen Jahresabschlüsse zum 31.12. bis 30. September beim Firmenbuch eingereicht werden; auch Rückerstattungsanträge für Vorsteuern aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die Vermeidung von Anspruchszinsen oder die letzte Möglichkeit zur Herabsetzung der Steuervorauszahlungen sind an den September geknüpft.
Ebenso müssen Umgründungen, die rückwirkend auf den 31.12. erfolgen sollen, bis 30.9. durchgeführt sein und angemeldet werden, so BDO. Wie bei Steuerthemen üblich sind die Regelungen im Detail sehr komplex.
Link: BDO Austria