Wien. Euro-Überweisungen ins Ausland sind nun einfacher: Ab 1.Februar 2016 reicht die IBAN, wenn die Transaktion innerhalb des SEPA Raums erfolgt. Die Angabe der Internationalen Bankleitzahl BIC kann entfallen.
Was bisher nur innerhalb Österreichs galt, ist jetzt auch im gesamten SEPA Zahlungsraum möglich. Mit 1.Februar 2016 entfällt die Verpflichtung, einen BIC Code anzugeben, es reicht alleine die IBAN. Laut SEPA-Migrationsverordnung der EU betrifft das alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften. Einige Institute haben schon früher umgestellt, etwa Erste Bank und Sparkassen bereits ab 20.Jänner.
Zahlungsverkehrsraum SEPA
SEPA steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes. Derzeit beteiligen sich 34 Länder an diesem Projekt und zwar alle Länder der EU 28 sowie Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Norwegen und die Schweiz.
Link: Erste Group