
Wien. Gegen Prüfungen, bei denen die Uni gepatzt hat, können neuerdings rechtliche Schritte eingeleitet werden. Das müsste doch erst recht auch bei der Diplomarbeit möglich sein, meinte ein Student.
Das Universitätsgesetz sieht keinen Rechtsschutz gegen die Beurteilung einer Diplomarbeit vor. Lediglich bei Prüfungen kann – wenn bei der Durchführung schwere Mängel aufgetreten sind – eine negative Beurteilung bekämpft werden.
Der Anlass
Ein Student der Universität für Bodenkultur erhob dennoch Beschwerde gegen die negative Beurteilung seiner Diplomarbeit, blieb damit aber auch vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erfolglos. Der Verwaltungsgerichtshof verwies darauf, dass der Gesetzgeber nur eine Kontrolle der Beurteilung von Prüfungen im Hinblick auf „Exzesse“ ermöglichen wollte, nicht aber auch eine Kontrolle der Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten.
Eine planwidrige Gesetzeslücke, die durch Analogie zu schließen wäre, liegt demnach nicht vor, so das Höchstgericht. Gegen die negative Beurteilung einer wissenschaftlichen Arbeit kann daher kein Rechtsmittel erhoben werden (Ro 2014/10/0061).
Link: VwGH