Wien. Mit 1. März 2016 trat die sogenannte kleine Novelle des Bundesvergabegesetzes in Österreich in Kraft. Die Ziviltechniker-Kammer lobt die Grundidee, nämlich Qualität statt Tiefstpreis. In der Praxis tun sich damit allerdings Fragen in Sachen Nachhaltigkeit auf, heißt es.
Neben Regelungen zur Bekämpfung von Sozial- und Lohndumping gehen mit der Novelle auch Änderungen einher, welche die Wende vom Billigstbieter- zum Bestbieterprinzip vorsehen. Künftig sollen öffentliche Aufträge nicht zuletzt verstärkt nach sozialen und ökologischen Gesichtspunkten vergeben werden.
So begrüßenswert dies scheint, stelle sich allerdings bei näherer Betrachtung dieser neuen Rahmenbedingungen die Frage, wie das Bestbieterprinzip hinsichtlich nachhaltiger Kriterien in der Praxis des Planens und Bauens durch öffentliche Auftraggeber umgesetzt werde.
Die Diskussion
Unter dem Titel „Zukunftsfähig bestellen und vergeben“ werde im Rahmen der nächsten Veranstaltung des Ausschusses für Nachhaltiges Bauen der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen am 22. Juni 2016 ein kritischer Blick in die gelebte Praxis geworfen und die Herausforderungen zukunftsfähigen Bestellens mit den öffentlichen AuftraggeberInnen diskutiert.
Unter den Teilnehmern sind:
- Hermann Primig (Rechnungshof, Leiter Abt. Bauangelegenheiten)
- Wolfgang Gleissner (Geschäftsführer der Bundesimmobiliengesellschaft BIG)
- Hemma Fasch (fasch&fuchs architekten)
- Helmut Moser (BMBF)
- Ursula Schneider (Ausschuss Nachhaltiges Bauen, bAIK)
- Christian Fink (Rechtsanwalt)
Link: Zukunftsfähig bestellen und vergeben