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Bildung & Uni, Recht, Veranstaltung

Mehr Sicherheit, weniger Freiheit? ALES-Tagung am 20. 6. 2016

Wien. Die Forschungsstelle für Polizei- und Justizwissenschaften ALES der Uni Wien veranstaltet am 20. Juni 2016 die Tagung „Freiheit versus Sicherheit“. Dabei geht es auch um eine Bewertung des neuen Polizeilichen Staatsschutzgesetzes.

JuristInnen aus verschiedenen Fachbereichen setzen sich dabei mit der heiklen Abwägung zwischen Sicherheitsbedürfnissen einerseits und Freiheitsrechten andererseits auseinander, so die Uni. Zu den behandelten Fragen gehört demnach:

  • Sind unsere staatlichen Strukturen und unsere Rechtsordnung für krisenhafte Situationen ausreichend gewappnet oder müssen rechtliche Vorkehrungen wie Notverordnungsrechte getroffen werden?
  • Inwieweit sind Grundrechtseingriffe und die Herabsetzung grundrechtlicher Standards im Ernstfall gerechtfertigt?

Krisen, Terror, Katastrophen

Krisenhafte Ereignisse, die das Recht und das Rechtssystem auf eine Bewährungsprobe stellen, können durch terroristische Anschläge, etwa auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, eintreten. Es kann aber auch ganz abseits von Kriminalität und Terrorismus zu einer Überforderung staatlicher Strukturen kommen, etwa beim Ausbruch von Pandemien oder Naturkatastrophen, die reguläre Prozesse überfordern.

  • Wie kann sich der Staat auf solche Situationen einstellen?
  • Welche präventiven Maßnahmen sind erforderlich und in einem grundrechtsorientierten Rechtstaat zulässig?
  • Welche Grundrechtseingriffe sind in einem solchen Krisenfall denkbar?
  • Über allen diesen Fragestellungen stehe die Abwägung von Sicherheit und Freiheit.

Die Vortragenden

Rechtsphilosophin Elisabeth Holzleithner von der Universität Wien werde das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit aus rechtsphilosophischer Sicht behandeln.

  • Kriminologe Helmut Hirtenlehner (Johannes Kepler Universität Linz) beleuchtet Fragen der Kriminalitätsfurcht und deren Auswirkungen auf selbst auferlegte Freiheitseinschränkungen aus dem Blickfeld der Soziologie.
  • Die Linzer Staatsrechtsexpertin Katharina Pabel misst die Reaktionsmöglichkeiten des Rechtstaates bei solchen Bewährungsproben an den Maßstäben der Europäischen Menschenrechtskonvention.
  • Stefan Voigt vom Lehrstuhl für Zivilrecht und Volkswirtschaftslehre der Universität Hamburg stellt mögliche Modelle für Notstandsverfassungen und deren Nutzen aus ökonomischer Sicht dar.
  • Ewald Wiederin vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien widmet sich dem Recht des Staatsnotstands und seinen verfassungsrechtlichen Grundlagen in Österreich.
  • ALES-Projektleiter Farsam Salimi vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien bewertet das am 1. Juli 2016 in Kraft tretende Polizeiliche Staatsschutzgesetz als Mittel zur Prävention.

Link: Uni Wien (ALES)

 

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