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Recht

Schönherr hiflt Montenegro in Schiedsverfahren um KAP

Podgorica. Die Republik Montenegro punktet mit Wirtschaftskanzlei Schönherr bei einem Investitionsschutz-Schiedsverfahren rund um den Aluminiumkonzern KAP.

Die Vorgeschichte laut Kanzlei: 2005 erwarb die zypriotische Holdinggesellschaft CEAC, Teil der Firmengruppe EN+, eine Mehrheitsbeteiligung an Montenegros größtem Industriekonzern, dem Aluminiumproduzenten KAP. Im Juli 2013 meldete KAP Insolvenz an.

CEAC warf der Regierung Montenegros widerrechtliche Eingriffe und die Verletzung der im bilateralen Investitionsschutzabkommens (BIT) zwischen Zypern und Montenegro garantierten Schutzstandards vor. Im März 2014 reichte CEAC eine Klage gegen Montenegro beim International Center for Settlement of Investment Disputes (ICSID) ein.

Das Verfahren

Im Schiedsverfahren forderte CEAC Schadenersatz für die behauptete Enteignung von KAP sowie direkte und indirekte Schäden die CEACV wegen Verletzungen des Schutzstandards der gerechten und billigen Behandlung von Investitionen (fair and equitable treatment) vermeintlich erlitten habe.

Am 26. Juli 2016 entschied das ICSID-Tribunal, dass ihm die Zuständigkeit für die Durchführung des Verfahrens fehlt. Während das Tribunal zunächst dem Antrag Montenegros auf Abweisung der Klage nach Rule 41(5) der ICSID Verfahrensregeln als unbegründet (manifest lack of legal merit) nicht stattgab, da nach seinem Dafürhalten die entscheidenden (Sach)fragen in diesem frühen Verfahrensstadium nicht hinreichend erörtert worden waren, beschloss es dennoch  einen zusätzlichen Abschnitt in den Verfahresverlauf einzubetten, der ausschließlich der Frage gewidmet war, ob CEAC über einen „Sitz“ in Zypern – wie gemäß Artikel 1(3)(b) des Zypern-Montenegro BIT erforderlich – verfügt, so Schönherr.

Ohne den richtigen Sitz kein Schutz

Nach Anhörung der Parteien sei das Tribunal zu dem Schluss gekommen, dass CEAC zum Zeitpunkt der Einbringung der Schiedsklage keinen „Sitz“ in Zypern hatte und somit kein geschützter „Investor“ im Sinne des bilateralen Investitionsschutzabkommens ist.

Der Staat Montenegro wurde in diesem Investitutionsschutz-Schiedsverfahren wie schon bei einem früheren von Schönherr vertreten. Das Schönherr-Team stand unter der Federführung der Partner Christoph Lindinger, Slaven Moravčević und Anne-Karin Grill. Sie wurden von Jelena Bezarević Pajić, Michael Stimakovits und Tanja Šumar unterstützt. Der Kläger wurde von King & Spalding International LLP vertreten.

Link: Schönherr

 

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