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Business, Jobs, Recht

Gastkommentar: Arbeitgeber als Integrationsmotor

Julia Kolda ©Marlene Rahmann
Julia Kolda ©Marlene Rahmann

Wien. Das Anwälte-Netzwerk Northcote.Recht war im Juni 2016 Partner von „Chancen:reich“ – einer Jobmesse für Geflüchtete im Wiener Museumsquartier. Vor Ort gab man Betroffenen und Arbeitgebern Informationen über die rechtliche Lage. Julia Kolda, selbständige Anwältin bei Northcote.Recht, schildert in ihrem Gastbeitrag die Regeln.

Die gelungene Integration geflüchteter Menschen steht und fällt mit der erfolgreichen Eingliederung am österreichischen Arbeitsmarkt. Um beruflich Fuß fassen zu können, braucht es aber nicht nur Deutschkenntnisse, Motivation sowie Qualifikations- und Ausbildungsnachweise seitens der potenziellen ArbeitnehmerInnen. Vielmehr müssen auch die ArbeitgeberInnen über rechtliche Rahmenbedingungen aufgeklärt werden.

Um die Möglichkeiten der Beschäftigung von geflüchteten Menschen ausschöpfen zu können, gilt es vorab den genauen Status der zu beschäftigenden Person abzuklären.

Der entscheidende Unterschied

Grundsätzlich wird zwischen AsylwerberInnen einerseits und Asyl- bzw subsidiär Schutzberechtigten andererseits unterschieden.

  • Die erste Gruppe bilden Menschen, deren Asylverfahren offen ist und die noch keinen Bescheid erhalten haben. Ihre Möglichkeiten in Österreich Arbeit zu finden sind – milde ausgedrückt – sehr bescheiden. Nicht nur sind die Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Gruppe seit dem sogenannten „Bartenstein-Erlass“ auf Saisonarbeit in Tourismus und Landwirtschaft beschränkt. Darüber hinaus müssen potenzielle ArbeitgeberInnen vor Einstellung eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS beantragen. Es ist nachvollziehbar, dass diese Hürden ArbeitgeberInnen eher abschrecken als ermutigen. Eine Öffnung der Tätigkeitsfelder würde sich positiv auf die Situation der AsylwerberInnen in Österreich auswirken. Ansonsten bleibt diesen nur die Möglichkeit von gemeinnützigen Tätigkeiten oder die Mithilfe in der Flüchtlingsunterkunft – allerdings nur gegen ein geringes Taschengeld als Aufwandsentschädigung. AsylwerberInnen haben somit kaum Möglichkeiten, ihr Wissen, ihre Zeit und ihre Motivation in Österreich einzubringen. Das ist nicht nur schlecht für die individuelle wirtschaftliche Situation der betroffenen Menschen, sondern auch schlecht für unsere Wirtschaft – schließlich wird damit viel vorhandenes Potenzial nicht ausgeschöpft.
  • Die zweite Gruppe setzt sich aus den Asylberechtigten sowie den subsidiär Schutzberechtigen zusammen. Asylberechtigte sind Personen, deren Asylverfahren positiv abgeschlossen wurden. Deren Aufenthaltsrecht ist auf Dauer ausgerichtet. Subsidiär Schutzberechtigte werden zwar nicht als Flüchtlinge anerkannt, können aber aufgrund von besonderen Schutzgründen nicht in ihr Heimatland zurückkehren. Die Krux ist: Es ist noch kaum bekannt, dass diese zweite Gruppe völlig freien Zugang zum Arbeitsmarkt hat. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie bei der Einstellung von Asylberechtigten nicht mehr oder weniger Hindernissen gegenüberstehen als bei der Einstellung von österreichischen Arbeitskräften.

Wie eine Anfang des Jahres veröffentlichte Studie des AMS eindrucksvoll zeigt, ist ein beachtlicher Anteil der Flüchtlinge sehr gut gebildet. Dazu kommt, dass diese Menschen eine hohe Motivation haben, Arbeit zu finden und so schnell wie möglich auf eigenen Beinen zu stehen. Diese Motivation sollte gefördert und nicht wie so oft bereits im Keim erstickt werden.

Positive Beispiele werden folgen

Immer wieder wird das Bild vom undankbaren Flüchtling gezeichnet – allzu oft bekommt dieser vermeintlich undankbare Mensch aber gar nicht erst die Chance etwas „zurückzugeben“. Die österreichischen Unternehmen leiden unter massivem Fachkräftemangel. Warum also nicht das Potenzial der Neuankömmlinge nutzen?

Unternehmer müssen ermutigt werden Menschen einzustellen, die noch am Anfang ihrer Integration stehen. Vorurteile und Zurückhaltung in Hinblick auf befürchtete bürokratische Hürden lassen sich am besten durch Aufklärung und Beratung aus der Welt schaffen. Die positiven Beispiele aus der Praxis werden folgen.

Mag.a Julia Kolda ist selbstständige Rechtsanwältin bei Northcote.Recht.

Link: Northcote.Recht

 

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