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Recht, Steuer

Energieabgabenvergütung: Der Ball liegt beim Fiskus

Stefan Rohrmoser Credit Prodinger Steuerberatung
Stefan Rohrmoser ©Prodinger Steuerberatung

Zell am See/Wien. Nach dem EuGH hat jetzt auch das Bundesfinanzgericht Linz in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass Tourismusbetriebe ein Recht auf die Energieabgabenvergütung haben, so Prodinger-Steuerberater Stefan Rohrmoser. Der Fiskus soll nun die vielen Betriebe, die Ansprüche erhoben haben, nicht länger warten lassen, meint er.

Die Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe (nicht aber für Produktionsbetriebe) war von der Regierung mit Beginn des Jahres 2011 über Nacht gestrichen worden. „Diese Entscheidung hat in der Folge zu einer nicht akzeptablen Zweiklassengesellschaft von ´Produktions-´ und ´Dienstleistungsbetrieben´ geführt“, erklärt Stefan Rohrmoser, Geschäftsführer der Prodinger Steuerberatung Zell am See, die Vorgeschichte des erfolgreichen Gangs vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Die aktuelle Entscheidung

Der EuGH folgte in seiner Entscheidung den unionsrechtlichen Bedenken der Prodinger Steuerberatung und ihres Mandanten Dilly Resort aus Windischgarsten. Der EuGH hat damit die bisherige Auslegung dieses Gesetzes aufgehoben und den Dienstleistungsbetrieben die Energieabgabenrückvergütung ab 2011 wieder zuerkannt.

Erwartungsgemäß hat das damit befasste Bundesfinanzgericht (BFG) in Linz jetzt entschieden, dass dem Einspruch von Prodinger stattgegeben wird, heißt es heute seitens der Kanzlei.

Der Ball liege jetzt bei Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und bei Finanzminister Hans Jörg Schelling. Die verfahrensrechtliche Durchsetzung des Anspruches liege eigentlich auf der Hand, so Rohrmoser.

Die Anträge der Betriebe liegen den Finanzämtern bereits vor und sollten in diesem Kalenderjahr 2016 für die Jahre 2011 bis 2015 anerkannt werden, fordert er. Der Tourismus zählte bei der Steuerreform 2016 zu den absoluten Verlierern. Jetzt sollten der Tourismusminister und der Finanzminister die Rückzahlung nicht weiter aufschieben, wird in einer Aussendung gefordert.

Link: Prodinger Steuerberatung

 

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