Wien. Ex-Wolf Theiss-Anwältin und Humanmedizinerin Astrid Hartmann hat eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei in Wien gegründet: Sie kombiniere medizinisches Know-how, Erfahrung im Pharmageschäft und in der Rechtsberatung.
Man wolle alle Akteure im Gesundheitsmarkt ansprechen, wie Krankenanstalten und deren Betreiber, Krankenkassen, Pharmaunternehmen, Apotheken, Ärzte, Patienten etc.
Dabei berate die Kanzlei im Vorfeld und zur Vermeidung von Streitigkeiten, übernehme die Gestaltung und Verhandlung von Verträgen und stehe auch bei Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten zur Seite. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte seien Unternehmens-, Finanz- und Gesellschaftsrecht sowie Immobilienrecht.
Zukunftsträchtig und immer stärker reguliert
Astrid Hartmann: „Der Gesundheitsmarkt ist einer der zukunftsträchtigsten, ist aber bereits jetzt sehr reguliert und wird sich weiterhin strukturell stark verändern. Viele Fragen können nur von einem Spezialisten, aber mit ganzheitlichem Blick, richtig eingeschätzt werden.“
Mag. DDr. Astrid E. Hartmann, LL.M (Cambridge) kann auf praktische Erfahrungen im In- und Ausland in Krankenanstalten in Österreich, New York (Weill Cornell) und London (University College London) verweisen. Zuletzt war sie als Counsel in der Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss im Medizinrecht tätig. In der Vergangenheit führte sie auch die klinische Forschungsabteilung beim Pharmaunternehmen Roche in Wien und verantwortete dort die medizinische Forschungsstrategie.
Das Studium der Rechtswissenschaften schloss Hartmann mit 19 Jahren an der Universität Wien ab. Es folgten die Promotion mit Auszeichnung in Medizinrecht mit 21 Jahren, Schwerpunktausbildungen u.a. 2010 wurde sie als damals jüngste Rechtsanwältin Österreichs angelobt, was für beträchtliches öffentliches Interesse sorgte.
Link: Kanzlei Hartmann