Straßburg. Österreichs Justizminister Wolfgang Brandstetter traf sich mit Vertretern der Institutionen des Europarates: Es ging um Menschenrechtskonvention, Flüchtlingsthematik und die bevorstehende Reform des Laienrichter-Systems in Österreich.
„Nur durch stetigen Erfahrungsaustausch und eine gute Zusammenarbeit können wir praktikable gesamteuropäische Lösungen finden. Um aktuelle Herausforderungen zu bewältigen, müssen wir in Europa an einem gemeinsamen Strang ziehen“, so der Justizminister.
Brandstetter führte konkret Gespräche mit dem Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland; dem Menschrechtskommissar des Europarates, Nils Muiznieks; dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Guido Raimondi; und traf Gianni Buquicchio, Präsident der Venedig Kommission.
Im Zentrum der Beratungen standen die aktuellen Herausforderungen in Europa wie der Umgang mit der Flüchtlings- und Migrationskrise, die Entwicklungen in der Türkei im Hinblick auf den dortigen Umgang mit der Justiz sowie geplante Reformvorhaben in Österreich, heißt es weiter.
Die Menschenrechtskonvention
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte thematisierte Brandstetter insbesondere die Rolle der Europäischen Menschenrechtskonvention in Österreich und berichtete in diesem Zusammenhang von der geplanten Reform der Laiengerichtsbarkeit (Schöffen bzw. Geschworene).
„Österreich ist eines der letzten Länder in der EU, das die Geschworenengerichtsbarkeit in dieser Form noch aufrechterhält. Ich möchte eine Verbesserung des geschworenengerichtlichen Systems, die vor allem bei der Notwendigkeit einer Begründung ansetzen muss. Das heißt, dass wir dafür sorgen müssen, dass die rechtsstaatliche Nachvollziehbarkeit von Urteilen im geschworenengerichtlichen Verfahren verbessert wird“, so Brandstetter.
Auch die Gespräche mit den Vertretern des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hätten ihn darin bestärkt, dass es eine Reform der Geschworengerichtsbarkeit braucht, um „das Spannungsverhältnis zur EMRK zu beseitigen, das durch die fehlende Begründung der Geschworenenurteile offensichtlich ist“, so Brandstetter.
Ein gemeinsames Anliegen von Justizminister Brandstetter und Buquicchio, Präsident der Venedig Kommission, ist die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb Europas. Im Mittelpunkt des Gesprächs war die aktuelle Lage der türkischen Justiz. „Gerade gesellschaftliche Veränderungen, die sich in Verfassungsnormen niederschlagen, müssen wir genauestens beobachten. Das geht uns alle etwas an“, betonte der Justizminister.
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