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Business, Recht

Gewerbe-Reform berührt Handwerker und Industrielle

Wien. Die jetzt beschlossene Reform der Gewerbeordnung soll das Wirtschaften erleichtern und Verfahren beschleunigen. Zwar ist die Liberalisierung nicht so weit gegangen wie von manchen gefordert, doch kommt immerhin Beifall von so unterschiedlichen Gruppen wie Gewerbe und Industrie – wenn auch aus unterschiedlichem Anlass. 

Für Unternehmen wird es einfacher und günstiger, verspricht der Wirtschaftsminister: „Die Gewerbeordnung wird praxisnah modernisiert, um das Wirtschaften zu erleichtern und die Qualität des Standorts Österreich zu sichern. Für unsere Betriebe wird es damit einfacher und günstiger. Viele Behördenverfahren werden beschleunigt und vereinfacht“, so Mitterlehner.

  • Gewerbeanmeldungen werden kostenlos bzw. von Gebühren und Abgaben des Bundes befreit. Aufgrund der zuletzt rund 80.000 Anmeldungen im Jahr sparen sich die Unternehmen über zehn Millionen Euro pro Jahr, so das Ministerium.
  • Die freien Gewerbe werden erweitert, indem die Teilgewerbe-Verordnung aufgehoben wird: 19 von 21 bisher reglementierten Teil-Gewerben werden zu freien Gewerben.
  • Der gewerberechtliche Umfang der Nebenrechte wird deutlich erweitert. Das bisherige Nebenrecht, in wirtschaftlich sinnvoller Ergänzung zur eigenen Leistung auch in geringem Umfang Leistungen aus anderen Gewerben erbringen zu können, habe sich als zu eng erwiesen. Daher werde die Bindung an einen geringen Umfang aufgegeben. Zusätzlich soll ein bestimmter Anteil der gesamten erbrachten Auftragstätigkeit aus ergänzend erbrachten Tätigkeiten bestehen dürfen – insgesamt 30 Prozent, wobei aus reglementierten Tätigkeiten stammende Nebenrechte mit 15 Prozent limitiert sind.

Wie liberalisiert wird

Diese Regelung sieht vor, dass die Ausübung der Nebenrechte zeitlich nahe mit dem Hauptauftrag zu erbringen ist. Dementsprechend darf zum Beispiel ein Tischler, der eine Küche baut, auch Fliesen darin verlegen, wenn das vor der Abnahme beauftragt wurde, gibt das Wirtschaftsministerium ein Beispiel.

Oder: Ein Spediteur, der den Umzug für einen Kunden durchführt, darf in diesem Rahmen auch anbieten, ausgeschlagene Ecken in den Wänden zu verspachteln. Ein Trockenausbauer, der eine neue Decke legt, darf sie auch ausmalen, Leuchtspots einsetzen und mit der Elektroinstallation verbinden.

Das Baugewerbe war im Vorfeld der Reform besonders kritisch, nun wird die „Nachbesserung bei den Nebenrechten“ ausdrücklich begrüßt: Buchstäblich 5 Minuten vor Zwölf haben die politisch Verantwortlichen noch eingelenkt und einen für die Bauwirtschaft großen Schaden abgewendet, heißt es.

Die jetzt im Ministerrat beschlossene Reform der Gewerbeordnung beinhalte gegenüber dem Begutachtungsentwurf eine wesentliche Änderung: bei der Beurteilung der zulässigen Nebenrechte bleibt weiterhin der jeweilige Auftrag das entscheidende Kriterium. Im Begutachtungsentwurf war der Umsatz im Wirtschaftsjahr als Bemessungsbasis geplant, was jedoch eine massive Rechtsunsicherheit für Betriebe und öffentliche Auftraggeber bedeutet hätte.

„Wir haben uns immer für die Beibehaltung des Auftragsvolumens als einzig praktikable Bemessungsbasis stark gemacht. Jetzt sind wir erleichtert, bei den politisch Verantwortlichen damit Gehör gefunden zu haben“, so Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel.

Reform des Anlagenrechts soll Tempo machen

Ein besonders wichtiger Baustein der Reform ist eine Modernisierung des Betriebsanlagenrechts. Hier komme ein One-Stop-Shop Prinzip nach dem Motto ein Verfahren, ein Bescheid. So erfolgen etwa naturschutz- oder gewerberechtliche Genehmigung künftig aus einer Hand. Zudem können Bezirkshauptmannschaften Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotential schneller genehmigen. Das helfe zum Beispiel Kaffee- und Gasthäusern, Konditoreien, Eissalons, Imbissstuben oder kleinen Hotelbetrieben. „Wir rechnen damit, dass durch diesen Schritt bis zu 50 Prozent aller Betriebsanlagenverfahren als vereinfachtes Verfahren geführt werden. Bisher waren es nur 20 Prozent“, sagt Mitterlehner.

Die Reaktion der Industrie

Bei der Industrie überwiegt die Freude: Mit der heute beschlossenen Erweiterung der Verfahrenskonzentration als One-Stop-Shop werden wesentliche Erleichterungen für Unternehmen bei Betriebsanlageverfahren endlich umgesetzt, eine „langjährige Forderung der Industrie wird damit erfüllt“, so der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer,

In Zukunft gebe es nur noch einen Bescheid von einer Behörde, „damit sind widersprüchliche Bescheide unterschiedlicher Behörden, wie sie im derzeitigen System vorkamen, Geschichte. Die Verfahren werden dadurch erheblich vereinfacht, die Bezirkshauptmannschaft als zuständige Gewerbebehörde wird zum Ansprechpartner für die Unternehmen“, zeigt sich der Generalsekretär optimistisch. Eine Beschleunigung der Verfahren sei überdies durch die neuen, verkürzten Entscheidungsfristen für Behörden zu erwarten.

„Ein positiver Schritt“ sei auch die Einführung des Rechtsanspruchs auf die Bestellung von nichtamtlichen Sachverständigen: „In bestimmten Branchen sind Amtssachverständige nicht im erforderlichen Ausmaß vorhanden, was zu Verfahrensverzögerungen führt. Durch die Beiziehung von nichtamtlichen Sachverständigen wird zu einer erheblichen Verfahrensbeschleunigung beigetragen und gleichzeitig werden die Amtssachverständigen entlastet.“

Weitere Maßnahmen, die im Rahmen der Reform des Betriebsanlagenrechts kommen sollen, wie die Streichung von Veröffentlichungsverpflichtungen, die Reduktion der Einreichunterlagen oder der Entfall von Anzeigeverfahren seien im Rahmen der Entbürokratisierung für Unternehmen ebenfalls zu begrüßen. Allerdings seien weitere Liberalisierungsschritte bei Österreichs Gewerbeordnung immer noch erforderlich, so die IV.

Link: Wirtschaftsministerium

 

 

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