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Bildung & Uni, Business, Recht

D.A.S. vergibt Rechtsschutz-Förderpreis an Roj, Kernbichler

Wien. Die D.A.S. Rechtsschutz AG hat ihren Förderpreis für wissenschaftliche Arbeiten an zwei Jungakademiker verliehen: Marie-Luise Roj und Felix Kernbichler.

Die Jury entschied sich damit für eine Arbeit, die das Thema Rechtsschutz von historischer Seite aus betrachtet sowie für eine praxisbezogene Arbeit über Leistungspflichten im Insolvenzfall. Die beiden Preisträger nahmen die mit insgesamt 3.000 Euro dotierten Auszeichnungen von Vorstand Ingo Kaufmann entgegen.

Der Rechtsschutzversicherer hat den Förderpreis 2016 ins Leben gerufen. „Wir unterstützen junge Leute für ihre Ideen, wie Rechtsschutz in Zukunft aussehen kann“, sagt Kaufmann. „Ganz bewusst haben wir dafür in der Wissenschaft einen Verbündeten gesucht und gefunden“.

Gewinnerarbeiten mit unterschiedlichen Zugängen

Die Jurymitglieder, der emeritierte Universitätsprofessor Attila Fenyves, der ehemalige Vorstandsvorsitzende der D.A.S. Franz Kronsteiner sowie die D.A.S. Prokuristen Rudolf Böck und Markus Messenlehner begründeten ihre Entscheidung für die beiden Förderpreisgewinner mit den praxisbezogenen Aufbereitungen der Themen, die eine fruchtbare Verbindung von Wissenschaft und Praxis darstellen, so die Laudatio.

  • Marie-Luise Roj befasste sich in ihrer Arbeit mit der Entwicklung des Rechtsschutzgedankens bis zur Entstehung der modernen Rechtsschutzversicherung und legte dar, dass Tradition und Moderne kein Gegensatzpaar sind. So gab es bereits immer schon eine Fokussierung auf Zielgruppen, was bis heute bedarfsgerechten Rechtsschutz prägt. Auch die soziale Funktion der Rechtsschutzversicherung werde betont: „Diese leistet einen erheblichen Beitrag zur Rechtssicherheit, indem sie Zugang zum Recht schafft und soziale Grenzen eliminiert“, zitiert Kaufmann aus der Arbeit.
  • Die Arbeit von Felix Kernbichler beschäftigt sich mit Leistungspflichten der Rechtsschutzversicherung in der Insolvenz. Deckungslücken entstehen dadurch, dass der Versicherungsschutz im Insolvenzfall des Versicherungsnehmers ausgeschlossen ist. „Die prämierte Arbeit brachte Klarheit in die Fragestellung, ob ein Ausschluss gegen die in der Insolvenzordnung normierte Vertragsauflösungssperre besteht“, so Kaufmann weiter.

Auf ein Neues

Für die D.A.S. gehört der Preis zur Marktbeobachtung: Es gehe darum, Trends frühzeitig zu erkennen, gesellschaftliche und vor allem rechtliche Entwicklungen zu antizipieren. „Junge Wissenschaftler können dazu einen wertvollen Beitrag leisten“, so Kaufmann. Der Förderpreis wird auch 2017 erneut vergeben, Einreichungen sind willkommen.

Link: D.A.S.

 

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