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Business, Recht, Tipps

Wie die Feiertagsregelungen in Österreich aussehen

Pfingsten & Co. Rechtsschutzversicherer D.A.S. informiert über die rechtliche Lage rund um Feiertage: Die meisten Arbeitnehmer haben an den gesetzlichen Feiertagen unter Fortzahlung ihres Entgelts frei, die Ausnahmen sind gesetzlich geregelt.

Die gesetzlichen Feiertage sind im Arbeitsruhegesetz aufgezählt; die Konsequenzen sind:

  • An diesen Tagen haben Arbeitnehmer unter Fortzahlung ihres Entgelts frei.
  • Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden. „Diese Ruhezeit muss frühestens um 0 Uhr und spätestens um 6 Uhr beginnen“, informiert Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG.

Ausnahmen von der Feiertagsruhe

Arbeitnehmer dürfen während der Feiertagsruhe beschäftigt werden, wenn dies im Arbeitsruhegesetz vorgesehen ist, durch Verordnungen oder in Kollektivverträgen geregelt ist. „Das betrifft etwa Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten, den Verkauf von Lebensmitteln, Reiseandenken oder Reisebedarf, die Tourismus- und Gastronomiebranche“, zählt Jurist Kaufmann auf.

Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt

  • Ein Arbeitnehmer, der an Feiertagen beschäftigt wird, bekommt zusätzlich zum normalen Monatsgehalt für jede geleistete Stunde eine Abgeltung in Höhe des normalen Stundensatzes, das sogenannte Feiertagsarbeitsentgelt.
  • Alternativ kann mit dem Arbeitgeber Zeitausgleich vereinbart werden. Dieser Zeitausgleich muss laut Gesetz mindestens einen Kalendertag oder 36 Stunden umfassen.  „Auch hier können Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen andere Entlohnungsmodelle vorsehen“, ergänzt Kaufmann.

Freizeit für religiöse Verpflichtungen

„Arbeitnehmer, die während der gesetzlichen Wochenend- oder Feiertagsruhe beschäftigt werden, haben Anspruch auf die notwendige Freizeit zur Erfüllung religiöser Pflichten“, erklärt Kaufmann.

Dies gelte dann, wenn diese Pflichten nicht außerhalb der Arbeitszeit erfüllt werden können und die Freistellung von der Arbeit mit den Erfordernissen des Betriebs vereinbar ist.

Link: D.A.S.

 

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